Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1006) 16-Jähriger hortete Waffen
Fürth (ots)
In einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung konnten die Ermittler der Fürther Polizei nun zahlreiche sog. "Softair-Waffen" sicherstellen. Der jugendliche Tatverdächtige muss sich wegen einer Vielzahl von Verstößen gegen Rechtsvorschriften verantworten.
Ende April 2011 erstattete ein 13-jähriger Schüler in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bei der Fürther Polizei Anzeige gegen einen 16-jährigen Bekannten. Dieser habe ihm in einem Zeitraum von einer Woche zweimal aus unmittelbarer Nähe mittels einer Softair-Waffe an die Brust bzw. an die Hand geschossen. Entsprechende Verletzungen konnte der Junge vorweisen und wurde durch die Beamten fotografisch gesichert.
Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, stand der 16-jährige Tatverdächtige in dringendem Tatverdacht, in seiner Wohnung in Fürth diverse Softair-Waffen zu lagern, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen (sog. "Anscheinswaffen"). Darüber hinaus führten die Ermittlungen der Jugendarbeitsgruppe der Fürther Polizei zu konkreten Hinweisen, dass der Jugendliche diese Anscheinswaffen auch außerhalb seiner Wohnung mitführte bzw. verwendete. Allein diese Tatsache stellt einen Straftatbestand nach dem Waffengesetz dar.
Nach der Anordnung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses konnten Anfang Juni in der Wohnung des Beschuldigten insgesamt 7 Softair-Waffen (Pistolen, Maschinenpistolen, Gewehre etc.) aufgefunden und sichergestellt werden (siehe Bildveröffentlichung).
Bei einer ersten Sichtung der sichergestellten Waffen stellte sich heraus, dass diese zum Teil mit hoher Geschossenergie die Munition (Plastikkugeln) verschießen. Die Geschosse werden dabei entweder mittels Federdruck oder unter Gaszufuhr verschossen. An einer Waffe wurde zudem ein Laserpointer, offenbar als Zieleinrichtung, angebracht. Dieser Anbau führt in Kombination mit der Anscheinswaffe zu der rechtlichen Bewertung eines gefährlichen Gegenstandes, deren bloßer Besitz bereits einen Straftatbestand nach dem Waffenrecht darstellt.
Der Jugendliche muss sich nun wegen diverser Vergehen nach dem Waffengesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Ermittlungen bezüglich einer möglichen Strafbarkeit des Verhaltens des Verkäufers bzw. der Erziehungsberechtigten dauern zurzeit noch an.
Michael Sporrer/hu
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