Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (569) Kostenpflicht für Presseauskünfte
Mittelfranken (ots)
Auskünfte der Polizeipressestelle Mittelfranken sind ab heute kostenpflichtig. Damit wird dem neuen Kostenrecht der Bayerischen Polizei Rechnung getragen.
Auf Anordnung der Bayerischen Staatsregierung und dem einhergehenden Erlass des Bayer. Finanzministeriums werden ab heute (01.04.2011) sämtliche Auskünfte, die von der mittelfränkischen Polizeipressestelle eingefordert werden, kostenpflichtig sein. Dies betrifft sowohl telefonische als auch schriftliche Anfragen an die Beamten.
Die Preise bewegen sich von einfach gelagerten Anfragen, deren Inhalt in ganzen Sätzen mit einfachen Inhalten telefonisch vorgetragen werden bis hin zu umfangreichen schriftlichen Fragenkatalogen in unterschiedlicher Höhe.
So liegen Sofortauskünfte (fernmündlich) im Bereich zwischen 8,-- und 12,-- Euro (je nach Dauer, Thema und Aktualität), Anfragen per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form werden mit Gebühren zwischen 7,-- und 11,-- Euro pro Frage berechnet. Umfangreichere Anfragen, die einen längeren Recherchezeitraum in Anspruch nehmen, werden individuell in Rechnung gestellt.
Die genauen Preislisten für Presseauskünfte finden Medienvertreter auf der Seite der mittelfränkischen Polizei unter
www.polizei.bayern.de/mittelfranken/pressekosten.html
Für Rückfragen stehen ab sofort der Leiter des Präsidialbüros, Herr POR Stefan Glaser, die Leiterin der Pressestelle, Frau EKHKin Schönwald sowie deren Vertreter, Herr PHK Schnellinger, zur Verfügung. Die Beamten sind täglich zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer (0911) 2112 - 1030 erreichbar.
Robert Schmitt/n
Rückfragen bitte an:
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Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
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