Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1829) Abschließender Pressebericht i. S. Amoklauf Ansbach - neue Erkenntnisse über Tathergang und Tatmotiv -
Ansbach (ots)
Die 25-köpfige Ermittlungskommission Carolinum der Kriminalpolizei Ansbach hat ihre Tatortarbeit sowie die Zeugenvernehmungen (bisher wurden über 60 Personen vernommen) im Wesentlichen abgeschlossen. Aus diesen Ermittlungsmaßnahmen kann nun folgender gesicherter Tatablauf rekonstruiert werden:
Der 18-jährige Beschuldigte lief am Morgen des 17.09.2009 zu Fuß in das Gymnasium Carolinum und vermutlich dort zunächst in eine Toilette im 3. Stock. Hier deponierte er seinen Rucksack und eine blaue Tasche mit den Tatwerkzeugen. Insgesamt führte er 1 Beil, 5 Molotow-Cocktails, 2 feststehende Messer, 1 Klappmesser, 1 Butterflymesser, 1 Hammer, 3 Feuerzeuge und 1 Schutzbrille) mit sich.
Als erstes öffnete er die Tür zur Klasse 10 b und warf einen Molotow-Cocktail in das Klassenzimmer. Er zog die Tür wieder zu und wartete im Flur auf die fliehenden Kinder. Als diese das Klassenzimmer verließen, schlug er mit einem Beil wahllos auf die Kinder ein. Dabei verletzte er ein 15-jähriges Mädchen lebensgefährlich am Kopf. Eine weitere 15-jährige Schülerin der Klasse 10 b erlitt durch den hineingeworfenen Molotow-Cocktail schwerste Brandverletzungen am Oberköper und im Gesicht. Anschließend folgte er den Kindern bis ins Treppenhaus und warf dort einen weiteren Molotow-Cocktail, welcher im Erdgeschoss zerbarst und einen leichten Brand verursachte.
Danach begab sich der Beschuldigte in den benachbarten Flur und warf zwei weitere Molotow-Cocktails in bzw. an die Eingangstür der Klasse 9 c. Insgesamt wurden aus beiden Klassen neun Schüler und eine Lehrkraft leicht verletzt.
Durch die Schreie aufmerksam geworden, trat die Lehrkraft der Klasse 10 a in den Flur und stand dort plötzlich dem Beschuldigten unmittelbar gegenüber. Dieser richtete einen Feuerstrahl - vermutlich aus einem Feuerzeug - auf sie. Daraufhin floh sie zurück in ihr Klassenzimmer und verbarrikadierte dieses. Der Beschuldigte versuchte wohl noch, in dieses Klassenzimmer einzudringen, was ihm aber nicht gelang.
Ein 18-jähriger Schüler des Gymnasiums, der sich in der Cafeteria im Erdgeschoss befand, wurde durch schreiende Schüler auf den Brand aufmerksam, verständigte über Notruf die Polizei, löschte den Brand im Erdgeschoss und lief in den 3. Stock, um sich um mögliche weitere Brände zu kümmern. Dort wartete er das Eintreffen der Rettungskräfte ab. Die nach wenigen Minuten eingetroffenen Polizeibeamten machten den Beschuldigten in einer Kabine der Herrentoilette ausfindig und forderten diesen auf, herauszukommen. Er öffnete die Toilettentür und bedrohte die Beamten sofort mit einem Messer. In einer Notwehrlage kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der Beschuldigte wurde durch drei Schüsse aus der Polizeiwaffe im Bauch, an der rechten Brust sowie im rechten Unteram getroffen. Eine weitere Verletzung am rechten Oberarm ist Folge der Schussverletzung in die Brust. Er wurde festgenommen und in eine Klinik eingeliefert und wird dort nach wie vor bewacht.
Durch das schnelle und couragierte Eingreifen des jungen Mannes gelang es der Polizei, den mutmaßlichen Täter nach kürzester Zeit festzunehmen, und es konnte eine mögliche Ausbreitung des Feuers im Schulgebäude verhindert werden.
Die anschließende Durchsuchung des Zimmers des Beschuldigten führte zur Sicherstellung eines von ihm handgeschriebenen Testaments, eines Kalenders mit dem Eintrag "Apocalypse today" unter dem 17.09.2009, sowie eines PCs und eines Laptops. Im gelöschten Bereich des Laptops konnten Computerspezialisten des Polizeipräsidiums Mittelfranken umfangreiche Schriftstücke sichern, die geeignet sind, Aufschluss über die Tatplanung und die Motivation des Täters zu geben.
Dabei handelt es sich um aneinandergereihte Schriftstücke auf insgesamt 80 - 90 Seiten, datiert von Mitte April an bis zum 16.09.2009. Bereits im April fällt erstmals der Begriff "Amok", Mitte Mai enthalten die Schreiben erste konkrete Tatpläne im Hinblick auf die Bewaffnung, die Tatzeit und den Tatort. Im Juni konkretisiert sich der Tatort auf das 3. Obergeschoss des Gymnasiums Carolinum, später spricht der Beschuldigte auch davon, die Schüler mittels Einsatz von Feuer aus den Klassenräumen zu treiben, um sie bei der Flucht zu attackieren. Diese Vorstellungen werden offensichtlich am 17.09.2009 bezüglich der genannten Bewaffnung, der Tatzeit, des Tatorts und der Vorgehensweise umgesetzt.
Der Beschuldigte macht in den Schriftstücken mehrfach deutlich, dass er in diesen seine ureigensten inneren Gedanken niederlege.
Die Strafverfolgungsbehörden erachten daher den Inhalt der Schreiben für authentisch.
Zusätzlich deckt sich der Inhalt der Schriftstücke mit dem bei dem Beschuldigten sichergestellten Kalenderblatt für die Woche der Tat. Insbesondere fällt bereits in den Schriftstücken das dort für den 17.09.2009 eingetragene Wort "Apocalypse". Des Weiteren wird in den beiden sichergestellten Fundstücken auf den gleichen Actionfilm hingewiesen . Dabei handelt es sich nicht um ein Gewaltvideo. Der Beschuldigte gibt eigene Recherchen zu Anschlägen in den USA und in Deutschland an. Zudem habe ihn die Tat von Erfurt beeinflusst.
Mit seiner Tat wollte er - wie es den Anschein hat - möglichst viele Schüler und Lehrer töten und die Schule niederbrennen. Seine Tat sollte sich nicht gegen bestimmte Personen richten. Als Motiv benannte er seinen Hass auf die gesamte Menschheit, besonders auf die Institution Schule. Für die Tat hatte er sich ein T-Shirt besorgt mit der Aufschrift "MADE IN SCHOOL".
Als Grundlage seines Hasses benannte er mehrere Umstände. Er fühle sich ungerecht behandelt und ausgegrenzt. Er habe Angst vor schweren Erkrankungen in der Zukunft und das Abitur nicht zu bestehen und ohne eine Perspektive zu sein. Für diese Ängste gab es - nach den bisherigen Erkenntnissen - keinen konkreten Anlass, da er weder körperlich krank war noch das Bestehen des Abiturs nach seinen bisherigen Leistungen in Frage stand. Auch hätte er gerne eine Freundin gehabt. Als weiteren Punkt erwähnte er auch mehrmals, dass er in der 6. Klasse in einem Bus verprügelt worden sei und niemand ihm geholfen habe.
Bei der Tatausführung kalkulierte er mit ein, von der Polizei getötet zu werden. Daneben traf er Vorbereitungen für einen anschließenden Suizid. Die Ermittlungen haben keine Hinweise auf einen Mittäter ergeben.
Der Haftbefehl konnte dem Beschuldigten bisher nicht eröffnet werden, da er noch nicht ansprechbar war. Ein Pflichtverteidiger wurde am 21.09.2009 für ihn bestellt.
Die Akten werden nunmehr einem psychiatrischen Sachverständigen mit dem Auftrag übersandt, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu erstellen. Bei dem Beschuldigten wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Das Ergebnis der Blutprobe sowie weiterer chemisch-toxikologischer Untersuchungen steht noch aus.
Dr. Lehnberger Oberstaatsanwältin
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