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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1374) Alkoholisiert auf Fahrrad unterwegs - Verhaltenshinweise der Polizei

Fürth (ots)

Zwei Fahrradunfälle am 16.07.2009 mit schweren
Verletzungen geben für die Polizei Anlass, auf Gefahren und 
Auswirkungen beim Fahren eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss 
hinzuweisen.
Gegen 17.00 Uhr ereignete sich der erste der beiden Unfälle in der
Würzburger Straße. Dort war ein 51-Jähriger aus Fürth ohne 
Fremdverschulden gegen einen Laternenmast gefahren und zog sich 
hierbei diverse Verletzungen zu. Ein durchgeführter Atemalkoholtest 
ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille. Der Verunfallte musste, wie 
auch im zweiten Fall, in die Klinik transportiert werden.
Gegen Mitternacht befuhr ein 30-Jähriger die Nürnberger Straße in 
Fürth. Beim Versuch, von der Fahrbahn auf den Gehweg aufzufahren, 
stürzte er an der Bordsteinkante und fiel mit dem Gesicht in die 
Heckscheibe eines geparkten Pkw, die durch den Aufprall zerbrach. 
Beim dem erkennbar alkoholisierten 30-Jährigen konnte aufgrund seiner
schweren Gesichtsverletzungen kein Atemalkoholtest mehr durchgeführt 
werden.
In beiden Fällen ist Fremdverschulden auszuschließen. Die Polizei 
bittet um Beachtung folgender Fakten:
Ab einem Wert von über 1,6 Promille ist der Straftatbestand der 
Trunkenheit im Verkehr auch bei Fahrradfahrern erfüllt. Dies gilt 
auch, wenn ein Fahrradfahrer mit einem Alkoholwert von mitunter 
deutlich unter 1,6 Promille Ausfallerscheinungen (z.B. 
Schlangenlinien, plötzliche Bremsmanöver etc.) zeigt. Zwar sieht das 
Gesetz nicht wie bei Kraftfahrzeugführern eine Ordnungswidrigkeit ab 
0,5 Promille vor, jedoch können die Alkoholwerte in Zusammenhang mit 
den oben genannten Ausfallerscheinungen schnell zu einer Anzeige nach
dem § 316 des Strafgesetzbuches führen.
In der Folge fertigt die Polizei immer eine Meldung an die 
zuständige Führerscheinstelle. Diese prüft in der Regel die 
Durchführung einer Eignungsprüfung zur Teilnahme am Straßenverkehr. 
Wird bei dieser Eignungsprüfung die charakterliche Nichteignung 
festgestellt, so kann der Führerschein des Beschuldigten (also auch 
der Führerschein zum Führen von Pkw etc.) auf dem Verwaltungsweg 
eingezogen und somit das Führen von Kraftfahrzeugen aller Art, 
zumindest zeitlich befristet, untersagt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Tragen 
eines Fahrradhelmes bei Stürzen schwerere Kopfverletzungen verhindern
kann.
Michael Sporrer/n

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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