Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (138) Serie von Sachbeschädigungen geklärt - strafunmündige Kinder richten hohen Schaden an
Zirndorf (ots)
Nach langwierigen und zeitintensiven Ermittlungen konnte eine Jugendkontaktbeamtin der Polizeiinspektion Zirndorf eine Serie von Sachbeschädigungen klären. Die Tatverdächtigen, zwei strafunmündige Mädchen im Alter von 11 Jahren, hatten im Februar und März letzten Jahres insgesamt 24 Fahrzeuge zerkratzt.
Am 21.02.2007, einem Mittwoch, mussten Streifen der Polizeiinspektion Zirndorf zu mehreren gemeldeten Sachbeschädigungen ausrücken. Bei der Anzeigenaufnahme stellte sich heraus, dass zunächst Unbekannte in Cadolzburg in der Bauhofstraße, in der Greimersdorfer Straße, in der Sudetenstraße und der Talstraße neun geparkte Fahrzeuge zerkratzt hatten. Als weiterer Tatort kristallisierte sich der Parkplatz des Zirndorfer Bades in der Neptunstraße heraus, dort wurden insgesamt 12 Pkw beschädigt. Neben einfachen "Kratzern" hatten die Unbekannten die Fahrzeuge der unterschiedlichsten Marken auch mit Schimpfwörtern und Namen versehen. Da die Tatausführung an den Örtlichkeiten in Cadolzburg und Zirndorf sich glichen, war sehr schnell klar, dass es sich um die gleichen Täter handeln musste. Da trotz Zeugenaufrufs Hinweise aus der Bevölkerung ausblieben, versuchte die Ermittlungsführerin über die vorhandenen Spuren auf die Spur der Tatverdächtigen zu kommen. Ermittlungsansätze ergaben sich aus der Tatzeit und den in Einzelfällen, in die Fahrzeuge eingekratzt hinterlassenen Namen und Namensbestandteilen. Befragungen an verschiedenen Schulen im Landkreis und Auswertungen von Videos führten letztendlich zu den beiden, mittlerweile tatverdächtigen Mädchen. Diese räumten ein, die Sachbeschädigungen begangen zu haben. Erklärungen für ihr Handeln gaben sie nicht. Der entstandene Sachschaden dürfte bei über 30.000 Euro liegen. Auch wenn die beiden Mädchen aufgrund ihres Alters strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, müssen sie und ihre Familien sich mit den zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten befassen.
Michael Gengler/n
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