POL-NOM: Erfolgreiche Verkehrssicherheitswoche für sichere Straßen
Northeim (ots)
BAD GANDERSHEIM (Wol)
Die Polizei Bad Gandersheim hat im Rahmen ihrer Fachstrategie Verkehr eine intensive Verkehrssicherheitswoche (VSW) durchgeführt. Ziel war es, die Hauptunfallursachen gezielt zu bekämpfen und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.
Die Einsatzkräfte des Einsatz- und Streifendienstes (ESD) führten dabei mobile und stationäre Kontrollen durch. Schwerpunkte waren die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit (Alkohol, Drogen, Medikamente), Geschwindigkeit, die Nutzung von Rückhaltesystemen und die Ablenkung durch Mobilgeräte. Auch Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge wurden verstärkt kontrolliert.
Die VSW war geprägt von starker Zusammenarbeit: Mit Unterstützung des Landkreises Northeim, der Verfügungseinheit der PI Northeim und der Bereitschaftspolizei Göttingen gab es stationäre Geschwindigkeitsmessungen und anschließende Kontrollen. Zudem war der Blitzeranhänger "Alice" im Einsatz.
Zusammen mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und der PI Northeim wurden Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs an der B 64 durchgeführt. Kontrollen des Motorradverkehrs wurden am "Harzhorn" an der B 248 durchgeführt.
Neben den Kontrollen setzte die Polizei auch auf präventive Maßnahmen: Es gab Schulwegüberwachungen an Kitas und Schulen, Vorschulkinder konnten einen Fußgängerführerschein erwerben und am Wochenmarkt informierte das Projekt "Offenes Ohr am Markt" über Gefahren im Verkehr.
Die Polizei Bad Gandersheim zieht eine positive Bilanz dieser Woche und wird weiterhin konsequent für mehr Sicherheit auf den Straßen eintreten.
Zusammengefasste Ergebnisse:
Geschwindigkeitsüberschreitungen bildeten mit insgesamt 621 Fällen den größten Anteil. Davon wurden 451 Verstöße vom Landkreis Northeim und 125 von der Polizei erfasst.
Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt führte zu elf Beanstandungen.
Es wurden insgesamt drei Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Alkohol- und/oder THC-Einfluss (§ 24a StVG) gefertigt (2x Alkohol, 1x THC). Hinzu kam eine Straftat von Trunkenheit im Verkehr.
Weitere festgestellte Delikte umfassten zwei Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch die RKG führten zu fünf Verstößen, davon vier im Bereich des Fahrpersonalgesetzes und einer wegen Überladung.
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