POL-HI: Erst ein Liegenbleiber, dann ein Unfall und zum Schluss der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - alles in einem Einsatz
Hildesheim (ots)
Hildesheim / BAB 7 (fau) Am 18.04.2026 um kurz nach 15 Uhr bleibt ein 50-jähriger Hannoveraner mit seinem Audi aufgrund eines technischen Defektes an seinem Fahrzeug in der Baustelle in Fahrtrichtung Hannover kurz vor der AS Drispenstedt auf dem Hauptfahrtstreifen stehen. Eine 52-jährige Hildesheimerin erkennt die Situation und möchte dem Pannenfahrzeug nach links mit ihrem Audi ausweichen. Der hinter ihr fahrende 31-jährige aus Goslar erkennt die Situation zu spät, sodass es zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen kommt. In der Folge landet der 31-jährige mit seinem Renault in der Außenschutzplanke. Diese und auch der Renault werden durch den Unfall stark beschädigt. Die 51-jährige konnte ihre Fahrt mit dem Audi fortsetzten. Der Liegenbleiber, mit dem technischen Defekt, wurde durch den Unfall nicht weiter in Mitleidenschaft gezogen. Dennoch musste er, genauso wie der Unfallverursache, abgeschleppt werden. Für den Liegenbleiber, den 50-jährigen Hannoveraner, bleibt nicht nur der defekte PKW, sondern auch eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetztes. Bei der Überprüfung der Daten vor Ort konnten die Kollegen der Autobahnpolizei Hildesheim vor Ort feststellen, dass der Versicherungsschutz bereits einige Wochen zuvor erloschen war. Abschließend ist zu sagen, dass glücklicherweise keiner durch den Unfall verletzt wurde. Es kam zu geringfügigen Beeinträchtigungen auf der Autobahn.
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