POL-HI: Mit gestohlenen Kennzeichen auf der Autobahn
Hildesheim (ots)
Rhüden / BAB 7 (vol) - Am 08.01.2026, um 01:35 Uhr, befuhren Polizeibeamte im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Hildesheim die BAB 7 in Fahrtrichtung Hannover. Auf der Rastanlage Harz-Ost fiel ihnen ein PKW VW Polo ins Auge, welcher das Gelände mit hoher Geschwindigkeit befuhr und in Richtung Hannover auffuhr. Während die Beamten zum Zwecke einer Verkehrskontrolle zu dem Fahrzeug aufschlossen, fuhr dieses kurzentschlossen über den Parkplatz Jägerturm und anschließend erneut auf die Autobahn auf. Eine inzwischen durchgeführte EDV-Abfrage ergab, dass die am VW Polo angebrachten Kennzeichen wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben waren. Nachdem der Fahrzeugführer an der Anschlussstelle Derneburg die Autobahn verließ, wurde er durch die Polizeibeamten angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde eine Vielzahl an Verstößen aufgedeckt. Der 24-jährige Fahrzeugführer aus Thüringen hatte nicht nur gestohlene Kennzeichen an seinem weder zugelassenen, noch versicherten PKW angebracht, sondern hat das Fahrzeug auch geführt ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Nachdem in seinem Auto geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden worden waren, räumte er den regelmäßigen Konsum von Crystal Meth ein. Weiterhin wurden bei ihm erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper, ein griffbereit geführtes Einhandmesser und ein verbotenes stinger whip aufgefunden. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Der 24-Jährige musste die Polizeibeamten sodann zu einem nahegelegenen Krankenhaus begleiten, wo ihm durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Nun erwarten den Fahrzeugführer Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis i.V.m. dem Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Da der Mann in der jüngsten Vergangenheit bereits mit einem ähnlich gelagerten Sachverhalt auffällig geworden ist, der in einer Verfolgungsfahrt mündete, dürften ihm nun unangenehme Konsequenzen drohen.
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