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POL-DU: Stadtgebiet: Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr #LEBEN

POL-DU: Stadtgebiet: Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr #LEBEN
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Duisburg (ots)

Am Dienstag (26. August) führten Polizisten und Polizistinnen von 17 Uhr bis in die Nacht Verkehrskontrollen im Duisburger Süden durch. Das Hauptaugenmerk der Einsatzkräfte lag hierbei auf Verkehrsteilnehmende, die berauscht oder mit überhöhter Geschwindigkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit und das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind weiterhin zwei wesentliche Hauptunfallursachen.

Um 17:55 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen Lkw, der von der Karl-Jarres-Straße verbotswidrig auf die Düsseldorfer Straße abbog. Weil der polnische Fahrer (43) keinen Führerschein besaß und zudem die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit deutlich überschritten hatte, war die Fahrt für ihn beendet. Die Beamten führten den Mann zur Blutprobenentnahme zum Polizeipräsidium. Der 43-Jährige muss sich nun mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr auseinandersetzen.

Doch damit nicht genug: Auch der Halter (44) erwartet eine Anzeige, weil er sein Fahrzeug einer Person überlassen hat, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

In einem weiteren Fall kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung um 18:40 Uhr am Hochemmericher Markt den Fahrer (25) eines E-Scooters. Weil die Beamten den Verdacht hatten, dass er unter Drogeneinfluss steht, boten sie dem Mann einen Drogentest an. Diesen lehnte er jedoch ab, weil dieser seiner Einschätzung nach ohnehin positiv ausfallen würde. Als die Einsatzkräfte den 25-Jährigen vor der Fahrt zu Wache durchsuchten, entdeckten sie noch ein verbotenes Butterflymesser und stellten es sicher. Neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss erwartet ihn nun auch ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Gesamtbilanz des Einsatzes kann sich sehen lassen: Die Einsatzkräfte schritten in 81 Fällen ein, weil die innerörtliche zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Altenheimen, Schulen und verkehrsberuhigten Bereichen überschritten wurde. Zwei Fahrer mussten sich wegen zu hoher Geschwindigkeiten mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige auseinandersetzen. Insgesamt ahndeten die beteiligten Polizistinnen und Polizisten 213 Ordnungswidrigkeiten und leiteten sieben Strafverfahren ein.

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