POL-OF: Behördenübergreifende Gaststätten-Kontrollen: Mehrere Verstöße festgestellt
Bruchköbel (ots)
(lei) Eine groß angelegte Kontrollaktion von mehreren Behörden hat am Donnerstagabend in Bruchköbel zahlreiche Verstöße zutage gefördert. Bis in die späten Abendstunden überprüften Einsatzkräfte mehrere Gaststätten und Shisha-Bars im gesamten Stadtgebiet - mit deutlichen Ergebnissen.
An der Aktion beteiligten sich neben der Polizeistation Langenselbold auch das Ordnungs- und Gewerbeamt Bruchköbel, die Feuerwehr Bruchköbel, die Steuerfahndung Offenbach am Main sowie das Hauptzollamt Darmstadt. Ziel war es, die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Gewerbe-, Glücksspiel-, Steuer- und Jugendschutzrecht sowie des Brandschutzes zu kontrollieren. Insgesamt wurden 34 Personen überprüft und fünf Betriebe kontrolliert. In einem Fall musste der aufenthaltsrechtliche Status einer Person geklärt werden.
In den Lokalen stellten die Behörden 16 Glücksspielautomaten sicher - acht sogenannte Schnellbucher, sechs nicht ordnungsgemäß mit dem OASIS-Sperrsystem verbundene Geräte sowie zwei Sportwettenautomaten. Bei einem frei zugänglichen 24-Stunden-Automaten, der in der Nähe einer Schule stand, entdeckten die Ordnungshüter Tabakerzeugnisse, die ohne Altersprüfung angeboten wurden. Dabei wurden 65 Packungen sogenannter "Snus"-Nikotinbeutel beschlagnahmt.
Auch steuerrechtlich gab es Auffälligkeiten: Rund vier Kilogramm Wasserpfeifentabak wurden sichergestellt und zwei Kassensysteme waren nicht an die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden. Sie dient dem Manipulationsschutz - also dazu, dass Kassendaten (z. B. Umsätze, Stornierungen, Zahlungen) fälschungssicher aufgezeichnet und gespeichert werden. Außerdem zogen die Kontrolleure über 2.300 Euro an offenen Forderungen ein und verhängten zwei Verwarnungen über jeweils 55 Euro.
Die Feuerwehr beanstandete zudem mehrere brandschutzrechtliche Verstöße, darunter nicht funktionierende CO-Melder, eine abgeschaltete Lüftungsanlage in einer Shisha-Bar und Feuerlöscher mit abgelaufener Prüffrist.
Die gemeinsame Aktion verdeutlichte, wie wirkungsvoll behördenübergreifende Kooperation sein kann: Durch die enge Zusammenarbeit von Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Steuerfahndung und Zoll konnten verschiedene Fachkompetenzen gebündelt und eine umfassende Überprüfung der Betriebe ermöglicht werden. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist nicht nur Pflicht, sondern dient auch dem Schutz aller Beteiligten - von Verbraucherinnen und Verbrauchern bis hin zu Betreiberinnen und Betreibern der Betriebe.
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