POL-BOR: Vreden - Flucht vor der Polizei
Zwei Männer festgenommen
Vreden (ots)
(fr) Am Montagnachmittag wurden Polizeibeamte gegen 15.20 Uhr auf einen schwarzen Ford Mondeo mit BOR-Kennzeichen aufmerksam, da dessen Fahrer mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Der Fahrer missachtete in der Folge die Anhaltezeichen und versuchte zu flüchten. Die Verfolgung ging über die Straße An`t Lindeken, wo der Fahrer bei maximal erlaubten 50 km/h auf ca. 120 km/h beschleunigte. Die Polizisten konnten beobachten, dass sich der Fahrer und der Beifahrer etwas über die Köpfe zogen - offenbar um sich zu vermummen. Die Fahrt ging weiter in Richtung Umgehungsstraße, am Kreisverkehr bog der Fahrer auf die Oldenkotter Straße in Richtung Stadtmitte ab und beschleunigte wieder auf ca. 120 km/h. Der Flüchtende bog auf die Widukindstraße ab und musste dort langsamer werden, da ein anderer Pkw vor ihm fuhr. Die Beamten fuhren neben den Pkw, kurz darauf zog der Flüchtende nach links und zwang den Fahrer des Streifenwagens zu einer Vollbremsung. Hinter der Berkelbrücke bog der Mondeo-Fahrer nach links in den Stadtpark ab und beschleunigte wieder. Ein Fußgänger musste in Höhe der Fußgängerbrücke zur Seite springen, um nicht von dem Pkw erfasst zu werden (der Fußgänger wird gebeten, sich beim Verkehrskommissariat in Ahaus -02561-9260- zu melden).
In Höhe der Marienschule machte der Beschuldigte plötzlich eine Vollbremsung, sodass auch der Fahrer des Streifenwagens eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver einleiten musste - dabei touchierte der Streifenwagen einen Zaun und die Gebäudefassade.
Wenig später fuhr sich der Mondeo-Fahrer auf dem Vorplatz der Rundsporthalle fest. Er und sein Beifahrer flüchteten zu Fuß und waren dabei den Polizeibeamten deutlich unterlegen.
Der 20-jährige Fahrer aus Vreden und sein 18-jähriger Beifahrer aus Nordhorn wurden vorläufig festgenommen. Der Pkw wurde sichergestellt, da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt waren (die Ermittlungen dauern an. Der 20-Jährige ist bereits mehrfach aufgefallen, unter anderem wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein weiteres Strafverfahren wurde eingeleitet und die beiden Männer wieder entlassen.
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