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Polizei Gütersloh

POL-GT: Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Bahnübergang Schnatweg

Gütersloh (ots)

Gemeinsame Presseerklärung des Kreises Gütersloh und der Kreispolizeibehörde Gütersloh

Kreis Gütersloh/Halle. Bei insgesamt fünf Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei am Bahnübergang Schnatweg in Halle wurden zwischen dem 23. August 2017 und dem 26. Juni 2018 rund 374 Verkehrsteilnehmer fehlerhaft gemessen.

In insgesamt 79 Fällen entstanden daraus Bußgeldverfahren, die von der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh zu bearbeiten sind. Unmittelbar nach Bekanntwerden der fehlerhaften Messung wurden 52 Verfahren eingestellt und rückabgewickelt, hierzu wurden insgesamt 1858,50 Euro erstattet. Die Betroffenen haben darüber einen entsprechenden Bescheid erhalten.

In 27 Fällen war das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, wodurch nur unter den besonderen Voraussetzungen des Paragrafen 85 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich sei, informiert der Kreis Gütersloh. Dieses sei dann der Fall, wenn entweder ein Bußgeld von mehr als 250 Euro festgesetzt worden ist oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. In den zwei derartig gelagerten Fällen wurde bereits eine Wiederaufnahme bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld angeregt. Darüber hinaus hat die Polizei in 295 Fällen Verwarngelder bis maximal 30 Euro erhoben.

Der Fehler ist aufgrund eines um 19 Meter vom Bahnübergang entfernten Messstandortes aufgetreten. Direkt am Bahnübergang gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, davor und dahinter 100 Stundenkilometer. Betroffen ist ausschließlich die Fahrtrichtung A 33 / Ravenna Park. Die Messungen in Fahrtrichtung B 68 beziehungsweise L 756 sind allesamt korrekt erfolgt.

Beschildert ist die Örtlichkeit mit einem Gefahrzeichen, dem Zusatz 'Schäden am Bahnübergang' und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer. Durch diese Beschilderungskombination - die im März 2016 eingerichtet wurde - ist unmittelbar hinter dem Bahnübergang die Beschränkung der Geschwindigkeit aufgehoben. Der dortige Gleisbereich ist schadhaft und beim schnellen Überfahren entstehen Lärm und Erschütterungen die die Anlieger stark beeinträchtigen.

Da sehr viele Verkehrsteilnehmer trotzdem dort erheblich zu schnell fahren, waren und sind dort Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen zum Schutz der Anwohner angezeigt, welche nach Überarbeitung der Beschilderung künftig auch von der Abteilung Straßenverkehr vorgenommen werden.

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