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DPolG Niedersachsen: Polizeigewerkschaft kritisiert Finanzminister Gerald Heere
Negative Bescheide zu Widersprüchen gegen die Amtsangemessene Alimentation nicht hinnehmbar!

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Hannover (ots)

Hannover, 02. Juni 2025 - Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG Niedersachsen) kritisiert die Entscheidung des niedersächsischen Finanzministeriums, Widersprüche gegen die Alimentation pauschal und ohne Einzelfallprüfung negativ zu bescheiden.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, äußert sich dazu wie folgt: "Diese eigenartige Rechtsauffassung des Finanzministeriums ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen und produziert erheblichen Frust bei den Beschäftigten und Mehraufwände für die Gerichte. Eine solch pauschale Herangehensweise lässt jegliches Feingefühl für die berechtigten Ansprüche der betroffenen Beamten und Beamtinnen vermissen."

Die DPolG Niedersachsen stellt fest, dass diese Entscheidung nicht nur die Beamtenschaft, sondern auch die Verwaltungsgerichte vor erhebliche Herausforderungen stellt. "Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich allein gelassen. Statt die seit Jahren anhaltenden Unsicherheiten durch transparente und faire Verfahren zu lösen, schafft das Finanzministerium neue Konflikte und zusätzliche Belastungen für alle Beteiligten", so Seegers weiter.

Die Gewerkschaft appelliert eindringlich an Ministerpräsident Olaf Lies, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und den Erlass des Finanzministeriums umgehend zurückzuziehen. Ein Ruhen der Widersprüche bis zur endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung sei im Interesse aller Beteiligten unabdingbar.

Die DPolG Niedersachsen steht dabei an der Seite des niedersächsischen Beamtenbundes und tritt dafür ein, die Interessen der Beamtinnen und Beamten konsequent zu vertreten und rechtliche Schritte gegen diese Vorgehensweise zu prüfen.

Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen Patrick Seegers, Landesvorsitzender

Rückfragen bitte an:

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Patrick Seegers, Handy: +491622093935
E-Mail: kontakt@dpolg.org
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