POL-D: Heerdt - Schwerer Verkehrsunfall - Mann und Frau stürzen mit E-Scooter - Verdacht der Trunkenheitsfahrt - Polizei appelliert an Bürgerinnen und Bürger
Düsseldorf (ots)
Unfallzeit: Montag, 14. Juli 2025 01:15 Uhr
Schwer verletzt musste eine Frau in der Nacht in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Vorausgegangen war ein Sturz mit einem E-Scooter.
Sie standen zu zweit auf einem E-Scooter, der Fahrer hatte mutmaßlich Alkohol konsumiert. Zwei Dinge, die so definitiv nicht sein sollten. Um 01:15 Uhr fuhren ein 31-jähriger Mann und eine 23 Jahre alte Frau zu zweit auf einem E-Scooter den Fahrradweg der Krefelder Straße entlang, als der 31-Jährige unvermittelt die Kontrolle über den Scooter verlor. Bei dem Sturz zog sich der Fahrer leichte Verletzungen zu, seine 23 Jahre alte Mitfahrerin wurde jedoch schwer verletzt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über einem Promille. Die 23-Jährige wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, der 31-Jährige kam zur Entnahme von Blutproben mit auf die Polizeiwache.
Die Polizei appelliert nochmals dringend an die Bürgerinnen und Bürger, dass ein E-Scooter lediglich alleine genutzt werden darf. Die Beförderung mehrerer Personen ist unzulässig. Auch sollte man sich beim Thema Alkohol nicht überschätzen, denn: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
-Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
-Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
-Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
-Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
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