Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis: Sondereinsatz Sicher.mobil.leben- Kinder im Blick- Polizei führt Kontrollen und Präventionsmaßnahmen durch
Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)
Am 03.06.25 führte die KPB Ennepe-Ruhr im eigenen Zuständigkeitsbereich die bundesweite Verkehrsaktion "Kinder im Blick" im Zeitraum von 07:30-14:30 Uhr durch.
In diesem Zusammenhang fanden unterschiedlichste Kontroll- und Präventionsmaßnahmen in den Städten Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg, Wetter, Herdecke und Hattingen statt. Zahlreiche Kräfte aus den unterschiedlichen Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz und Verkehr (Wach- und Wechseldienst, Bezirksdienst, Verkehrsdienst und Verkehrsunfallprävention) der Kreispolizeibehörde waren dazu eingesetzt.
Insbesondere im Bereich von Schulen und Kitas und auf den Hauptschulwegen wurden die Maßnahmen angesetzt.
Präventionsmaßnahmen, wie u.a. die Aktion "Zitrone/Smiley" fand an der Grundschule in Sprockhövel-Hasslinghausen statt. In Hattingen waren Kräfte der Verkehrsunfallprävention mit einem Infostand auf dem Wochenmarkt zu finden. Hier wurde ein Ablenkungssimulator aufgebaut, welcher zahlreich durch die Bürgerinnen und Bürger ausprobiert wurde.
Kontrollmaßnahmen fanden u.a. durch Geschwindigkeitsüberwachung mittels stationärer Einrichtungen und Lasergeräte, aber auch Überprüfung der Sicherungs-/ Rückhalteeinrichtungen an Kfz und Fahrrädern und Überprüfung von haltenden bzw. parkenden Kfz vor Schulen statt.
Hervorzuheben dabei war ein Verkehrsteilnehmer, der seine drei Kinder Kinder zur Schule nach Hasslinghausen brachte. Diese saßen jedoch alle ungesichert im Pkw. Ihn erwartet nun eine Anzeige im Bußgeldbereich.
Insgesamt wurden an diesem Kontrolltag 1702 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Dabei konnten 166 Verwarnungen geahndet werde.
Bei Präventionsmaßnahmen durch Ablenkungssimulator/Bürgergespräche und "Smiley-Aktion" wurden 132 Verkehrsteilnehmer angesprochen.
In Wetter -Grundschöttel wollte ein 28-jähriger Vater mit einem geliehenen Kleinkraftradroller sein 7-jähriges Kind zur dortigen Grundschule fahren. Auffällig war, dass das Kind nicht mit den Füßen auf die Fußrasten kam und somit unsicher mitfuhr. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Vater gar keinen Führerschein besaß. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und das Schulkind musste den Weg zu Fuß fortsetzen.
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