Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Polizei duldet Autocorsos nur in ganz engem Rahmen
Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)
Auch wenn die Polizei über manches Bagatelldelikt hinwegsehen kann, gilt im Straßenverkehr doch das Prinzip der Vorsicht und der Rücksichtnahme. Ein spontan ablaufender Autocorso unterliegt zwar nicht der Erlaubnispflicht, aber folgendes ist zu beachten:
- in einem Fahrzeug dürfen nicht mehr Personen befördert
werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete
Sitzplätze vorhanden sind. Die Gurte müssen benutzt
werden, seitliches aus dem Fahrzeug lehnen ist
gefährlich, insbesondere wenn Alkohol im Blut ist.
Beförderung auf Motorhauben, Ladeflächen etc. sind nicht
erlaubt.
- für den Fahrzeugführer gilt die 0,5 Promille-Grenze ,
stellt die Polizei Ausfallerscheinungen fest, reichen
auch schon 0,3 Promille, um den Führerschein zu
verlieren. Hier appelliert die Polizei besonders an das
Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeugführer, damit aus
dem Fußballfest kein Trauerspiel wird. Die Insassen
müssen zwar nicht nüchtern sein, aber der Fahrer muss
Sorge tragen, dass Sicht und Gehör u.a. nicht durch die
Besetzung des Fahrzeuges leiden.
- Flagge zeigen nur in (Aus-)Maßen. Grundsätzlich darf
kein Gegenstand nach hinten weiter als einen Meter über
das Fahrzeug hinausragen. Nach vorne ist ein Überstand
nicht zulässig. Seitlich aus dem Auto ragende Stangen
müssen deutlich sichtbar sein und eine Fahrzeugbreite
von 2,55m darf nicht überschritten werden. Bei
Dunkelheit darf nichts mehr über die Fahrzeugumrisse
hinausragen.
- Abgabe von Schallzeichen und unnötiges Laufen lassen von
Motoren sind ebenfalls nicht erlaubt. Hier wird die
Polizei zwischen den Interessen der Korsoteilnehmer in
Feierlaune und denen derjenigen, die am nächsten Morgen
früh zur Arbeit gehen, abwägen müssen und bittet schon
jetzt um Verständnis von beiden Seiten.
- Überfahren z.B. von Stoppschildern oder Rotlicht
zeigenden Lichtzeichenanlagen ist gefährlich und wird
generell von der Polizei geahndet.
- Ferner gilt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu
verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder
belästigt wird." (§ 1 Abs. 2 StVO)Autocorsos machen Spaß - zumindest denjenigen, die sie veranstalten. Dementsprechend wird die Polizei insbesondere während der WM kein Spielverderber sein. Aber jeder Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass er sich eher im Bereich des Verbotenen bewegt. "Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gehalten bei einem möglichen Autocorso genau hinzuschauen und nach Augenmaß zu handeln. Bei groben Verstößen und Gefährdungen werden wir konsequent einschreiten!" wünscht sich Polizeioberrat Dirk Happe, Leiter der Direktion Verkehr, eine aus polizeilicher Sicht ruhige und ereignislose Fußballweltmeisterschaft.
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