Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt München mehr verpassen.

Hauptzollamt München

HZA-M: Bauunternehmen zahlt nicht den tariflichen Mindestlohn

HZA-M: Bauunternehmen zahlt nicht den tariflichen Mindestlohn
  • Bild-Infos
  • Download

München (ots)

Das Bauunternehmen entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und dokumentiere nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, so dass in der Folge der tariflich vorgeschriebene Mindestlohn nicht in voller Höhe gezahlt wurde.

Bei der vorliegenden Handlung handelt es sich um eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bedroht ist.

Durch eine Pfändung wurden Vermögenswerte des Bauunternehmens gesichert und mit einem Einziehungsbescheid über 95.000,00 Euro vereinnahmt. Grundlage für die Einziehung des Geldbetrages ist das sogenannte Bruttoprinzip. Danach bemisst sich der Wert des Erlangten nicht lediglich nach dem Betrag der ersparten Lohnzahlungen, sondern nach dem vollen wirtschaftlichen Vorteil, den der Betroffene durch die Tat erlangt hat.

Anmerkung:

Eine Begrenzung des Einziehungsbetrags auf die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem tariflich geschuldeten Mindestlohn würde dem Schutzzweck der Norm zuwiderlaufen. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Regelung der Vermögensabschöpfung insbesondere, rechtswidriges Verhalten wirtschaftlich zu entwerten und sicherzustellen, dass sich Gesetzesverstöße nicht lohnen.

Weitere Hinweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unter www.zoll.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Hauptzollamt München
Weitere Meldungen: Hauptzollamt München