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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Strafbefehl wegen Betrugs nach Ermittlungen des Zolls Ausgang war Geldwäscheverdachtsmeldung

Freiburg (ots)

Aufgrund der Mitteilung eines Kreditkartenunternehmens an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) des Zolls, wonach auf einem Kreditkartenkonto eines Kunden aus Breisach mehrere Gutschriften verschiedener Absender eingegangen seien, welche auf eine gewerbliche Tätigkeit des Kreditkarteninhabers schließen ließen, wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Die Freiburger Zöllnerinnen und Zöllner stellten daraufhin fest, dass der Kreditkarteninhaber für Arbeiten an oder in Gebäuden verschiedener Auftraggeber über einen Zeitraum von vier Monaten mehr als 6.000 Euro Entlohnung erhalten hatte, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Vielmehr bezog der Mann Sozialleistungen des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald und hatte diesem gegenüber sein Einkommen verschwiegen. Mehr als 3.300 Euro an Leistungen hatte er somit zu Unrecht in Anspruch genommen. Das Amtsgericht Breisach verhängte deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Betrugs gegen den Mann per inzwischen rechtskräftigem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen werden ebenfalls zurückgefordert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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