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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Schwerpunktkontrolle "Barmittelverkehr"
Zoll stellt in drei Tagen über 500.000 Euro fest

HZA-DO: Schwerpunktkontrolle "Barmittelverkehr" / Zoll stellt in drei Tagen über 500.000 Euro fest
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Dortmund (ots)

Die Kontrolleinheit Reiseverkehr am Flughafen Dortmund überprüfte im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle "Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs/Verkehrs mit gleichgestellten Zahlungsmitteln" an drei Tagen im September insgesamt 1.892 Personen bei der Ein- und Ausreise. Es wurden 675 Gepäckstücke kontrolliert und in 60 Fällen insgesamt 532.022 Euro festgestellt.

Fünfzehnmal wurden Barmittel in Höhe von über 10.000 Euro nicht angemeldet. Dies führte zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Fünfmal stellten die Zöllner Barmittel sicher, insgesamt 46.700 Euro. In diesen Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet.

Zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten mittelbaren Ausfuhr von Barmitteln nach Russland wurden eingeleitet und ein Betrag von 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt.

In allen übrigen Fällen erfolgte eine Weiterleitung der Daten an die Landesfinanzverwaltungen zur Prüfung, ob ggf. Steuerhinterziehung vorliegt und/oder an Sozialleistungsträger, zur Prüfung ob ggf. Sozialleistungsmissbrauch vorliegt. Unterstützt wurde der Zoll am Flughafen Dortmund durch Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege, von je einem Zollhundeführer der Hauptzollämter Düsseldorf und Köln mit Bargeldspürhunden, sowie Bediensteten des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, Abteilung IV - Rhein-Ruhr.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise und Ausreise nach beziehungsweise von Deutschland aus einem beziehungsweise in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Bei der Ausreise aus Deutschland in einen Staat, der nicht Mitglied der EU ist, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.

Um dem Verdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnen zu können, ist es ratsam, Unterlagen über den Eigentümer, die Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel und gleichgestellten Zahlungsmittel auf der Reise mitzuführen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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