Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Darmstadt mehr verpassen.

Hauptzollamt Darmstadt

HZA-DA: Zollkontrolle in Neu-Isenburg - Großhändler hinterzieht über 53.000 Euro Alkohol- und Tabaksteuer

Darmstadt (ots)

Über 53.000 Euro an Verbrauchsteuern hinterzog vermutlich ein 40-jähriger Großhändler in Neu-Isenburg. Der ZOLL stellte dort am 11.07.2025 über 11.000 Flaschen hochprozentigen Alkohols und rund 9.800 E-Zigaretten sicher. Die Produkte waren für den Einzelhandel bestimmt.

Die Feststellungen erfolgen im Rahmen einer Routinekontrolle durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Darmstadt. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten vor Ort fest, dass der Großhändler kein Steuerlager betrieb. Dennoch bevorratete er E-Zigaretten mit einem Inhalt von rund 50 Liter an Tabakwarensubstituten, ohne die fast 13.000 Euro an Tabaksteuer bezahlt zu haben. Auch hochprozentiger Alkohol wie Gin oder Whisky wurde dort in einem Umfang von mehr als 7.700 Litern reinem Alkohol zum Verkauf bereitgehalten. Die dafür angefallene Alkoholsteuer von rund 40.200 Euro war ebenfalls nicht entrichtet worden.

Daneben stellte der ZOLL vermutlich illegal beschaffte Steuerzeichen für Tabakwaren fest. Steuerzeichen verdeutlichen die Versteuerung auf verpackten Tabakwaren. Die beanstandeten E-Zigaretten enthielten jedoch keine Steuerzeichen. "Ganz schön dreist" kommentiert Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt diesen Fall "Denn wer Steuerzeichen besitzt, der kennt sich im Thema aus und weiß genau, dass er sowohl dem Staat als auch der Bevölkerung mit der Steuerhinterziehung schadet."

Der ZOLL stellte daher nicht nur den Alkohol und die E-Zigaretten, sondern auch alle Steuerzeichen als Beweismittel sicher. Darüber hinaus aufgefundene, aber nicht verkehrsfähige Snus (Oraltabak) und Nikotinbeutel wurden neben pfandfreien - und damit in Deutschland nicht zugelassenen - Getränkepackungen noch vor Ort von der zuständigen Ordnungspolizei übernommen. Gegen den Geschäftsführer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabak- und Alkoholsteuergesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an und erfolgen durch das zuständige Zollfahndungsamt Frankfurt am Main.

Zusatzinformation

Der mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022 neu eingeführte Steuergegenstand "Substitute für Tabakwaren" umfasst auch "Zutaten" wie Substitute für E-Zigaretten und Liquids (Glyzerin oder Aromen sowie deren Mischungen) zur Selbstherstellung von Wasserpfeifentabak. Auch diese müssen versteuert und mit Steuerzeichen versehen sein.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell