HZA-OL: Zoll führt regionale Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk durch
Oldenburg (ots)
Am vergangenen Donnerstag den 13. November 2025 prüften Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg unter Beteiligung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland sowie Behörden der Stadt Wilhelmshaven zeitgleich mehrere Friseurbetriebe und Barbershops im Stadtgebiet Wilhelmshaven. Dabei lag der Fokus auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 mit einen Stundensatz von 12,82 EUR zu vergüten ist. Die Einsatzkräfte befragten 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und begannen in 14 Fällen mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen. Im Rahmen der Prüfungen ergaben sich Anhaltspunkte, dass ein Arbeitnehmer in einem Betrieb illegal beschäftigt wurde, weil er nicht im Besitz einer erforderlichen Arbeitserlaubnis war. In vier weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass die angetroffenen Arbeitnehmer pflichtwidrig nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sind. An diese Prüfungen schließen sich noch umfangreiche Nachermittlungen an, um zu klären, ob in diesen Fällen Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen. Zusatzinformation: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und Maler- und Lackiererhandwerk.
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