HZA-BS: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in der Baubranche
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig kontrolliert Baustellen im gesamten Bezirk
Braunschweig (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am Montag (16.06.2025) eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch.
58 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Braunschweig der Standorte Göttingen, Hildesheim und Braunschweig überprüften dabei im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Baustellen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen und teilweise ersten Prüfungen von Geschäftsunterlagen vor Ort. Die Nachermittlungen sind umfangreich. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer müssen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen müssen geprüft werden.
Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten bereits fünf Straf- und fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegalem Aufenthalt einleiten. Insgesamt bedürfen 40 Sachverhalte weiteren Prüfungen durch die FKS. Es bestehen Verdachtsfälle zu illegalem Aufenthalt, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstößen.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit stetigen Prüfungen einen besonderen Fokus auf die Baubranche, um Manipulationen, Umgehungen und sonstige Verstöße festzustellen und zu ahnden.
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