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Landespolizeidirektion Saarland

POL-SL: Flugverbotszone beim Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken eingerichtet
Polizei gibt wichtige Hinweise

Saarbrücken/Mettlach (ots)

Im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken wurde durch das Bundesministerium für Verkehr eine Flugverbotszone für die Veranstaltungsbereiche in der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie der Gemeinde Mettlach eingerichtet.

Die Flugverbotszone im Bereich Mettlach gilt am 02. Oktober 2025 von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr. In der Landeshauptstadt Saarbrücken gilt diese in den Tagen vom 02. Oktober 2025, 06:00 Uhr bis zum 04. Oktober 2025, 23:59 Uhr. Der genaue Geltungsbereich kann dem beigefügten Kartenmaterial entnommen werden.

Die Einrichtung der Flugverbotszone dient zum einen der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die eine Gefährdung der Gäste und Veranstaltungsteilnehmer/innen mit sich bringen könnte. Zum anderen ermöglicht sie eine ungestörte Durchführung der Feierlichkeiten.

Weiterhin hat die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Allgemeinverfügung für den Zeitraum von Donnerstag, 02. Oktober 2025, 08:00 Uhr bis zum Sonntag, 05. Oktober 2025, 02:00 Uhr erlassen, wonach das Mitführen jeglicher unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen) und/oder einer entsprechenden Fernbedienung auf dem Veranstaltungsgelände ohne behördliche Genehmigung verboten sind! Der genaue Wortlaut sowie das dazugehörende Kartenmaterial steht auf der Internetseite der Landeshauptstadt Saarbrücken unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.saarbruecken.de/rathaus/stadtverwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche_bekanntmachungen/bekanntmachungen_detail/article-68d6a2c26ad35

Eine gleichlautende Allgemeinverfügung über das Mitführverbot von Drohnen wurde auch durch die Gemeinde Mettlach erlassen. Diese kann ebenso wie das dazugehörende Kartenmaterial auf der dortigen Homepage unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.mettlach.de/allgemeinverfuegung-anlaesslich-der-zentralen-feierlichkeiten-zum-tag-der-deutschen-einheit-vom-02-10-2025-bis-03-10-2025/

Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat hier oberste Priorität.

Die Polizei weist darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte, insbesondere Drohnen, während des Events durch die Polizei detektiert und bei Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone eine Straftat gem. § 62 LuftVG darstellen und konsequent verfolgt und geahndet werden.

Wichtige Hinweise an Luftfahrzeugführerinnen bzw. Luftfahrzeugführer:

   - Das Fliegen von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und 
     Flugmodellen im Veranstaltungsbereich ist untersagt.
   - Nur angemeldete und genehmigte Flüge dürfen gem. Genehmigung 
     stattfinden.
   - Verstöße gegen die eingerichtete Flugverbotszone werden durch 
     die Polizei erkannt und entsprechend strafrechtlich verfolgt.
   - Die Polizei bittet alle Besitzer von unbemannten Fluggeräten 
     (wie Drohnen und Flugmodellen), sich an die Vorgaben zu halten, 
     um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Ferner werden ab dem 30. September 2025 bis 5. Oktober 2025 mehrere polizeiliche Drohnen im gesamten Innenstadtbereich der Landeshauptstadt sowie im Umfeld des Deutsch-Französischen-Garten eingesetzt. Zusätzlich kommt es am 2. Oktober 2025 zum Einsatz von polizeilichen Drohnen im Bereich der Gemeinde Mettlach.

Die Polizei bedankt sich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen.

Gemeinsam können wir einen sicheren und friedlichen Tag der Deutschen Einheit feiern.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Polizei Saarland jederzeit zur Verfügung.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizeidirektion Saarland
Jens Dewes
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 962-8014
E-Mail: lpd-presse@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
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