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Meldeportal-Mindestlohn bringt Erleichterungen für Unternehmen! /Meldungen per Fax bei Entsendung - Übergangszeit endet am 30. Juni 2017

Meldeportal-Mindestlohn bringt Erleichterungen für Unternehmen!
/Meldungen per Fax bei Entsendung - Übergangszeit endet am 30. Juni 2017
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Bonn (ots)

Am 30. Juni 2017 endet die Übergangszeit für die Abgabe von Meldungen nach dem Mindestlohn-, dem Arbeitnehmer-Entsende-, sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz per Fax. Auf diesem Weg an die Generalzolldirektion gerichtete Meldungen gehen der Generalzolldirektion nicht mehr zu. Auch stehen ab diesem Zeitpunkt die bekannten Vordrucke zur Abgabe einer Meldung nicht mehr zur Verfügung.

Arbeitgebern mit Sitz im Ausland und Entleihern steht für Meldungen das Meldeportal-Mindestlohn zur Verfügung. Mit der Bereitstellung eines elektronischen Meldesystems hat Deutschland auf die Forderung der Unternehmen nach einem zeitgemäßen Meldeweg reagiert.

"Mit dem Meldeportal-Mindestlohn wurde ein technisches Medium geschaffen, das zeitgemäß und komfortabel in der Nutzung ist.", so Direktionspräsident Dr. Armin Rolfink.

Das Meldeportal-Mindestlohn bietet Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten, Meldungen bequem und schnell abzugeben, wie z.B., dass Meldungen während der Bearbeitung innerhalb des persönlichen Benutzerkontos gespeichert werden können oder eine Kopie der Meldung erstellt werden kann, um so eine erneute Eingabe der Daten zu vermeiden. Durch die Vergabe einer persönlichen ID erhält jede Meldung ihr eigenes Kennzeichen und kann so auch von den Beschäftigten an den Standorten genau identifiziert werden, um nur einige Vorteile zu nennen.

Das Meldeportal-Mindestlohn steht in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung. Es kann direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de oder über www.zoll.de in der Rubrik "Dienste und Datenbanken" aufgerufen werden.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Alwin Bogan
Telefon: 0228 303 - 11604
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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