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Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Zoll informiert über "Geografische Angaben"

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie
Zoll informiert über "Geografische Angaben"
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München (ots)

Geografischen Angaben standen am 8. November 2016 im Focus des Interesses. Rechtsinhaber, Fachanwälte sowie Behördenvertreter trafen sich zu einer Informationsveranstaltung, zu der die Generalzolldirektion eingeladen hatte. Die Vortragenden überzeugten das Auditorium, das die geographischen Angaben beim Zoll "in guten Händen" sind. Der moderne Verbraucher von heute legt besonderen Wert auf qualitativ hochwertige Produkte mit Tradition. Er greift gezielt zu Erzeugnissen, die mit einer geschützten geografischen Angabe ausgezeichnet sind. Diese, durch die EU Kommission registrierten Produkte, sind anhand spezieller Siegel, der "Geschützten Geografischen Angabe" und der "Geschützten Ursprungsbezeichnung" leicht zu erkennen. Produkte, die diese besondere Kennzeichnung tragen, grenzen sich aufgrund ihrer speziellen Zusammensetzung, ihres Herstellungsverfahrens oder ihrer Herkunft aus einem geografisch begrenzten Gebiet, deutlich von ähnlichen Waren ab.

Bekanntestes Beispiel dafür ist wohl der "Champagner". Nur Schaumweine, welche aus Traubensorten, gewachsen in der französischen Champagne, unter Einhaltung besonderer Festlegungen, im Flaschengährungsverfahren hergestellt wurden, dürfen diesen traditionsträchtigen Namen tragen. Aber auch in Deutschland gibt es vielfältige Produkte, die für besondere Herkunft und ein damit verbundenes Geschmackserlebnis der besonderen Art stehen, wie zum Beispiel der Schwarzwälder Schinken, die Spreewälder Gurke, das Bayerische Bier, Weine aus Franken oder der Nürnberger Glühwein.

Sinn dieser Registrierung ist es, bestimmte geografische Regionen und deren Erzeugnisse zu fördern und Qualität den Vorzug vor Quantität zu geben. Längst wissen aber auch Produktpiraten um den hohen Stellenwert und die Vorteile einer solchen besonderen Kennzeichnung von Waren und machen sich diese zu Unrecht zu Eigen. Lebensmittelbetrug ist eine stark zunehmende Gefahr, der es gezielt entgegen zu treten gilt.

Im Rahmen der Veranstaltung informierten nationale wie internationale Referenten sowie die Experten des Zolls darüber, dass neben der Eintragung in die Register der Europäischen Kommission ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Zoll ist. In Deutschland wird dieser Antrag, für die von der Verordnung umfassten geografischen Angaben, bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München gestellt.

Der Antrag muss die Informationen enthalten, welche die Zollbeamten vor Ort benötigen, um gefälschte Waren, die zu Unrecht mit einer geografischen Angabe versehen sind, zu erkennen und anzuhalten. Für die Antragstellung steht mit dem Zentralen Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen Eigentumsrechten (ZGR-online) eine moderne und effiziente IT-Lösung zur Verfügung. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz der Generalzolldirektion ist in allen rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen der kompetente Ansprechpartner.

Zusatzinformation:

Der Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden gemäß Verordnung (EU) Nr. 608/2013 kann über das Zentrale Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen Eigentumsrechten (ZGR-online) für einen Mitgliedstaat oder bei unionsweiten Schutzrechten für mehrere oder alle Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Antragstellung kommt für folgende Geografische Angaben in Betracht:

   -	Eine geschützte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung 
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gem. VO (EU) Nr. 1151/2012
   -	Eine geschützte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung 
für Weine gem. VO (EU) Nr. 1308/2013
   -	Aromatisierte Getränke aus Weinbauerzeugnissen gemäß Verordnung 
(EU) Nr. 251/2014
   -	Spirituosen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
   -	Messer und Schneidwaren nach der Solingenverordnung
   -	Geografische Angaben gemäß der Vereinbarungen der Europäischen 
Union mit bestimmten Drittländern.

Informationen zur Antragstellung und zum Tätigwerden der Zollbehörden

(http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/gewerblicher-rechtsschutz_node.html)

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Jürgen Wamser
Telefon: 0228/99-682-7200
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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