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POL-GÖ: (503/2017) Gemeinsame Aktion: Autobahnpolizei und Landkreis Göttingen kontrollieren zusammen, diverse Verstöße registriert

POL-GÖ: (503/2017) Gemeinsame Aktion: Autobahnpolizei und Landkreis Göttingen kontrollieren zusammen, diverse Verstöße registriert
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Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (jk) - Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Beamte der Autobahnpolizei Göttingen und ein Experte des Fachdienstes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Göttingen Mitte August gezielt LKW und Lebensmitteltransporte unter die Lupe genommen. Kontrolliert wurden während der mehrtägigen Aktion insgesamt 57 Fahrzeuge, davon 40 Lebensmitteltransporte.

Die Polizei beanstandete 43 LKW, der Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bemängelte neun Fahrzeuge, wobei die Beanstandungen voraussichtlich nur in vier Fällen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren führen werden.

Hier die Kontrollergebnisse in der Übersicht:

2 Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 72 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten (Führer und Unternehmer), 4 Anzeigen wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße, 19 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (Gurt, Handy, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße Ladungssicherung, Überladung pp.), 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach Gefahrgutrecht, 10 festgestellte technische Mängel (beschädigte Reifen, defekte Luftfederungen, gerissene Frontscheiben, etc.).

Sechs Fahrzeugen wurde noch vor Ort die Weiterfahrt untersagt. In vier Fällen mussten transportierte Lebensmittel oder Teile davon für die weitere Abgabe gesperrt werden.

Insgesamt behielten die Beamten wurden 1.420,- Euro an Sicherheitsleistungen von ausländischen Verkehrsteilnehmern ein.

Hier einige herausragende Fälle:

Am 10.08.17 gegen 20 Uhr wurde ein Sattelzug aus dem Kreis Verden auf der BAB 7 im Bereich Lutterberg wegen eines unzulässigen Überholvorganges angehalten. Bei der Kontrolle des 55-jährigen Fahrzeugführers aus dem Kreis Göttingen stellte die Polizei mehrere erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen fest, die in drei Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen mündeten. Die höchste festgestellte Geschwindigkeit betrug nach Abzug der Toleranz 103 km/h, wobei der Sattelzug 80 km/h nicht hätte überschreiten dürfen. Weiterhin wurden Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten sowie techn. Mängel festgestellt.

Bei der Kontrolle eines Klein-LKW aus Hamburg am 14.08.17 gegen 06:30 Uhr kam anhand der mitgeführten Papiere ans Licht, dass das Fahrzeug überladen war. Weitere Beanstandungen betrafen die Lenk- und Ruhezeiten sowie Reifenmängel am Fahrzeug. Eine im Anschluss durchgeführte Verwiegung ergab eine Überladung um mehr als 15%. Dem 42 Jahre alten Brummifahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, die Reifen mussten gewechselt und Teile der Ladung abgeladen werden.

Wegen "deutlicher Schräglage" hielten die Ermittler einen Sattelzug eines Schaustellerbetriebes aus Hessen am 18.08.17 gegen 04 Uhr morgens im Bereich Dransfeld an. Bei der Begutachtung stellten die Beamten zunächst eine defekte Luftfederung, die zum Ausfall auf der gesamten linken Seite des Aufliegers führte, fest. Daneben lagen Verstöße gegen das Gefahrgutrecht und weitere Ordnungswidrigkeiten vor. Bei der Überprüfung der Papiere des 33-jährigen Fahrzeugführers stellte sich zudem heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Sattelzug war. Die Befristung der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse war seit mehreren Monaten abgelaufen. Gegen den Fahrzeugführer und den Halter wurden Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Die Weiterfahrt des Sattelzuges wurde untersagt.

Die Kontrolle eines Sattelzuges einer polnischen Spedition am 15.08.17 gegen 09:30 Uhr im Stadtgebiet von Göttingen ergab, dass die beiden 36 und 37 Jahre alten Fahrzeugführer aus Polen in den vorangegangenen Wochen nicht die erforderlichen Wochenruhezeiten eingehalten hatten. Die Beamten ordneten deshalb noch vor Ort eine Wochenruhezeit von 45 Stunden an.

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage im Mai 2017 wurde die verantwortliche Firma darauf hingewiesen, dass die beiden Männer die angeordnete Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Sie mussten infolgedessen für die 45 Stunden anderweitig untergebracht werden.

Rückfragen bitte an:

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