POL-PPKO: Gemeinsame Folgemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Koblenz zum Tötungsdelikt am 06.04.2025 in Weitefeld
Koblenz (ots)
Das große öffentliche Interesse an dem dreifachen Tötungsdelikt in Weitefeld am 6. April 2025 gibt uns Anlass, nochmals umfassend über den Stand der Ermittlungen und Fahndung zu informieren. Polizei und Staatsanwaltschaft wissen, dass die brutale Tat das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigt und viele ratlos und fragend zurücklässt. Uns ist es wichtig, zu verdeutlichen, dass die Strafverfolgungsbehörden weiterhin akribisch und nachdrücklich nach dem Tatverdächtigen fahnden, auch wenn dies in der Öffentlichkeit nicht mehr in dem Maße wahrgenommen werden kann, wie dies in der Anfangszeit nach der Tat der Fall war.
Nach wie vor ist unklar, ob der Tatverdächtigte noch lebt und - falls er noch lebt - wo er sich aufhält. Die Strafverfolgungsbehörden halten sich beide Optionen gleichermaßen offen und gehen den Spuren in beide Richtungen nach.
Der 61-jährige Gesuchte steht weiterhin in dem dringenden Tatverdacht, am frühen Morgen des 06.04.2025 in Weitefeld drei Menschen vorsätzlich getötet zu haben. Die Spurenlage ist nach dem derzeitigen Stand - ohne auf Details eingehen zu können - in mehrfacher Hinsicht eindeutig.
Die Gründe für die Tat und die Motive des Täters sind leider nach wie vor unklar. Im Rahmen der Ermittlungen konnte bislang keine Vorbeziehung zwischen der Opferfamilie und dem Tatverdächtigen festgestellt werden. Es erscheint nicht unwahrscheinlich, dass es in der Nacht zu einem zufälligen Zusammentreffen zwischen dem Tatverdächtigen und einem der Opfer vor dem Haus gekommen ist, das dann - ohne dass hierzu Näheres bekannt ist - eskalierte und schließlich in dem Exzess der Tötung der ganzen Familie endete. Der Haftbefehl geht von einem dringenden Tatverdacht wegen Mordes aus, weil nach der Ermittlungslage davon auszugehen ist, dass der Täter zum einen heimtückisch gehandelt hat, zum anderen aber auch zur Verdeckung einer Straftat, nämlich der zuerst getöteten Person. Wir bitten um Verständnis, dass wir zur genauen strafrechtlichen Einordnung keine weiteren Angaben machen können, weil diese aufgrund der weiterhin uneingeschränkt bis zu einer etwaigen Verurteilung geltenden Unschuldsvermutung nur vorläufiger Natur ist.
Nach der Tat ist der nachweislich verletzte Täter geflüchtet. Seine Spuren verlieren sich in dem inzwischen weiträumig mit großen Polizeiaufgebot abgesuchten, teilweise schwer zugänglichen Gelände. Alle verfügbaren Fahndungsmaßnahmen wurden mit großen personellen und logistischem Aufwand schnell und zielgerichtet durchgeführt. Dazu gehören unter anderem umfassende verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen genauso wie der Einsatz spezieller Spürhunde und großangelegte Suchmaßnahmen.
Dennoch gibt es seither keine zielführenden Hinweise auf den Verbleib des Täters. Insofern müssen wir auf die bisherigen Verlautbarungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Koblenz verweisen.
Auch die in jüngster Vergangenheit verbreiteten Meldungen, dass der Gesuchte in einem russischen sozialen Netzwerk aktiv ist, lassen sich nicht sicher belegen. Selbstverständlich untersuchen die Strafverfolgungsbehörden in einem solchen Fall auch breitflächig Hinweise in sozialen Netzwerken. Die im Netz aufgetauchten, virtuellen Grußkarten sind seit längerem bekannt, lassen nach informationstechnischer Bewertung aber keinen verlässlichen Rückschluss auf den Versandzeitpunkt zu. Insofern ist also nicht auszuschließen, dass die Aktivitäten älteren Datums sind oder sogar von einer unbekannten dritten Person mit Zugang zum Account eingestellt wurden. Ungeachtet dessen gehen die Ermittler und Fahnder selbstredend diesen Hinweisen, die schon länger bekannt sind, nach. Die Rechtshilfe mit Russland gestaltet sich indes aufgrund der politischen Lage sehr schwierig, so dass Anfragen nach dort derzeit als wenig erfolgversprechend einzustufen sind.
Da es bislang keine belastbaren Hinweise zum Aufenthalt des Tatverdächtigen gibt, wird die Polizei in den nächsten Wochen die überregionalen und internationalen Fahndungsmaßnahmen noch weiter intensivieren. Beispielsweise erfolgt eine weitere über das Bundeskriminalamt gesteuerte Plakatfahndung, durch die sich weitere Hinweise ergeben könnten. Auszuschließen ist aber ebenso wenig, dass es auch regional zu weiteren polizeilichen Maßnahmen wie Suchmaßnahmen oder Befragungen kommen kann, wenn dies aufgrund entsprechender Hinweise erforderlich wird.
Die Geschehnisse vom 06.04.2025 haben insbesondere die Menschen in Weitefeld, Elkenroth und der Umgebung stark verängstigt und verunsichert. Über Wochen bzw. Monate war für die Bevölkerung nicht an ein "normales" Leben zu denken und viele Menschen und Institutionen haben Verhaltensweisen an diese Verunsicherung angepasst. Staatsanwaltschaft und Polizei waren und sind sich dessen bewusst und haben versucht, die Bevölkerung durch eine größtmögliche Transparenz und Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls zu unterstützen und zu begleiten. Klar ist auch, dass eine Rückkehr zur Normalität bei einigen Menschen eng mit der Ergreifung oder dem Auffinden der Person verknüpft ist.
In den Wochen und Monaten nach der Tat wurde polizeilicherseits sehr intensiv nach dem Gesuchten gefahndet. Über das eingerichtete Hinweistelefon sind bislang etwa 1.950 Hinweise eingegangen, die von den Ermittlern und Fahndern nach einer Priorisierung abgearbeitet werden. Die Hinweisnummer 0261/103-50399 bleibt auch in den nächsten Wochen noch geschaltet, sodass auch weitere Hinweise entgegengenommen werden. Auch derzeit ist es noch so, dass Polizeibeamtinnen und -beamte der Kriminaldirektion Koblenz, der Polizeidirektion Neuwied sowie des LKA ausschließlich mit der Fahndung nach dem Tatverdächtigen bzw. den Ermittlungen zum Tatgeschehen beschäftigt sind.
Das Ziel, die Ermittlungen in diesem Fall durch das Ergreifen oder Auffinden des Gesuchten zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, ergibt sich zwar grundsätzlich bereits aus dem gesetzlichen Auftrag für die Verfolgungsbehörden, ist in diesem Fall ob seiner Besonderheiten aber insbesondere auch nach wie vor von einer sehr hohen persönlichen Motivation aller Beteiligten getragen.
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler: "Die bisher erfolglose Suche nach dem Tatverdächtigen ist für uns alle ein Stück weit frustrierend. Ich kann aber versichern, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht nachlassen werden, den Tatverdächtigen zu finden, lebend oder verstorben. Denn alle wissen, wie wichtig Gewissheit für die Menschen in der Region ist. Die Polizei versucht alles, was möglich ist - nach wie vor mit sehr großem Aufwand und nicht nachlassendem Engagement. Aber alle, die mit strafrechtlichen Ermittlungen befasst sind, wissen: Man braucht manchmal leider einen langen Atem. "
Ähnlich äußert sich auch der Koblenzer Polizeipräsident Jürgen Süs: "Unser Anliegen war und ist, die Menschen in der Region in dieser besonderen Situation zu begleiten und das Gefühl zu vermitteln, dass sie nicht alleine sind, im Wissen, dass das nur bedingt möglich ist. Und unser Anspruch ist, den Gesuchten zu finden."
Abschließend bitten wir um Verständnis, dass wir zu Einzelheiten der laufenden Fahndung nichts preisgeben können, um die Maßnahmen nicht zu gefährden. Selbstverständlich werden wir die Öffentlichkeit aber sofort informieren, wenn sich eine wesentliche Veränderung der Sachlage ergibt.
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