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POL-PPMZ: Sommerhitze ausgenutzt: Betrugsversuch beim Online-Kauf von Klimaanlagen - Geschädigte reagiert vorbildlich

Mainz (ots)

Mainz / Rheinhessen - Die heißen Sommertage verleiten derzeit viele Menschen dazu, nach einer schnellen Abkühlung für die eigenen vier Wände zu suchen. Genau dieses Bedürfnis nutzen Online-Betrüger gezielt aus, um mit vermeintlichen Schnäppchen Kasse zu machen.

Eine 65-jährige Frau aus Rheinhessen wurde im Juni über eine Werbeanzeige in dem sozialen Netzwerk "Facebook" auf einen Anbieter für Klimageräte aufmerksam. Verlockt von dem günstig wirkenden Preis bestellte sie über einen bereitgestellten Link zwei Geräte und beglich den Betrag direkt über den Online-Bezahldienst PayPal.

Doch kurz nach dem Kauf keimten Zweifel auf: Die erhaltene Bestellbestätigung wirkte unseriös. Die Frau reagierte umgehend und startete eine eigene Internetrecherche. Das Ergebnis bestätigte ihren Verdacht: Zahlreiche Erfahrungsberichte anderer Nutzer entlarvten den Shop als Betrugsnetzwerk, das gar keine Ware besitzt.

Die 65-Jährige handelte daraufhin vorbildlich: Sie dokumentierte sämtliche Informationen, stellte umgehend einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz und erhielt ihr Geld vollständig zurück.

Trotz des finanziell gut ausgegangenen Falls erstattete sie im Nachgang konsequent Strafanzeige bei der Polizei, um den Betrügern das Handwerk zu legen. Trotzdem beschäftigte sie diese Tat nahezu drei Wochen, die von Unsicherheit geprägt waren.

Die Polizei warnt und gibt folgende Hinweise: Betrüger schalten häufig professionell wirkende Werbeanzeigen auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok, die auf sogenannte "Fakeshops" verlinken.

Wenn ein Angebot deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegt, ist besondere Vorsicht geboten.

Prüfen Sie unbekannte Online-Shops vor der Bestellung. Achten Sie auf ein vollständiges Impressum (inkl. Handelsregistereintrag und Ansprechpartner) sowie auf Bewertungen auf unabhängigen Portalen.

Nutzen Sie Bezahldienste mit Käuferschutz oder den Kauf auf Rechnung. Meiden Sie Vorkasse-Überweisungen oder Zahlungsdienste an Fremde ohne Käuferschutz (z. B. PayPal "Freunde & Familie").

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, sichern Sie alle Belege (Bestellbestätigung, Zahlungsnachweise, Chatverläufe), kontaktieren Sie umgehend Ihren Zahlungsdienstleister und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei - auch wenn Sie Ihr Geld bereits zurückerhalten haben.

Weitere Informationen sind auf der Webseite polizei-beratung.de oder https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ oder bei Verbraucherzentralen zu finden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 / 65-30022

E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell

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