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POL-REK: Gewalt im häuslichen Umfeld - Hilfsangebote

POL-REK: Gewalt im häuslichen Umfeld - Hilfsangebote
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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Weihnachtszeit ist nicht immer die besinnliche Zeit

Das private Lebensumfeld ist ein geschützter Bereich, in dem jeder Mensch Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen erwartet. Daher ist es besonders belastend für Opfer, wenn in diesem Bereich Gewalttaten begangen werden. Mit häuslicher Gewalt sind nicht nur Körperverletzungen gemeint, sondern alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt.

Straftaten im häuslichen Bereich bleiben für Außenstehende häufig unerkannt. Das Opfer schweigt aus Scham, Hilflosigkeit und Schuldgefühlen.

Erhält die Polizei Kenntnis von Gewalt im häuslichen Umfeld, wird sie Straftaten konsequent verfolgen und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Opfers treffen. Dies kann zum Beispiel sein, dass der Täter/die Täterin für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung verwiesen oder in Gewahrsam genommen wird.

Den Opfern stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung: Für den Opferschutz der Polizei des Rhein-Erft-Kreises ist Frau Barbara Drazweski-Möllmann unter der Telefonnummer 02233 52-4811 und Herr Reinhold Hollemann unter der Telefonnummer: 02233 52-4812 erreichbar.

Ein zusätzliches Angebot für Frauen als Opfer von Gewalt ist das bundesweite Hilfetelefon. Es bietet Frauen unter der Rufnummer 08000 116 016 die Gelegenheit, sich an 365 Tagen, zu jeder Uhrzeit, anonym, kostenlos und sicher beraten zu lassen. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Anrufe werden streng vertraulich behandelt. Nach einer Erstberatung werden die von Gewalt betroffenen Frauen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort weitervermittelt.

Die Polizei kann in derartigen Fällen zwar nicht zum Ehe- oder Familienberater werden, aber helfen, erforderliche erste Schritte durchzuführen, um das eigene Problem zu lösen.

Gerne können Sie sich auch im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt.html informieren.

In Notfällen verständigen Sie bitten den Notruf der Polizei 110!

Helfen Sie auch denen, die sich selbst nicht helfen können und verständigen Sie auch in Ihrem Umfeld die Polizei oder Jugendämter über häusliche Gewaltfälle. (ab)

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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