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POL-REK: Erftstadt - Fahrlehrer ohne Führerschein

Erftstadt (ots)

Der Fahrschüler (24) saß im ordnungswidrig geparkten LKW mit Anhänger vor der Polizeidienststelle. Als Polizeibeamte seinen Fahrlehrer überprüften, konnte er keine gültige Fahrerlaubnis nachweisen.

Am Montag (20. Juni) um 16.45 Uhr parkte auf der Bonner Straße ein Fahrschul-LKW mitsamt Hänger im Halteverbot direkt vor der dortigen Polizeidienststelle. Polizeibeamte des Verkehrsdienstes überprüften den Fahrschüler, der zu diesem Zeitpunkt allein im Führerhaus saß. Während der Kontrolle kam sein Fahrlehrer zum Fahrzeug zurück. Ihm wurde eröffnet, dass er, als verantwortlicher Fahrzeugführer sich den Vorwurf machen lassen muss, falsch zu parken.

Es folgte die routinemäßige Prüfung seiner Fahrerlaubnisse. Die Erlaubnis für die Klasse CE (LKW) war im November 2010 erloschen. Somit war seine Fahrlehrererlaubnis ebenfalls nicht mehr gültig. Der Fahrlehrer äußerste er sich nach einer Belehrung mit den Worten:

"Was soll ich sagen? Sie haben mich erwischt. Und das mit dem Führerschein, das habe ich vergessen." Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und legten eine Strafanzeige vor.

Aufgefallen war er ihnen bereits eine halbe Stunde vor der Überprüfung, als er verbotswidrig mit dem Handy telefonierend an den Polizeibeamten vorbei fuhr. Er unterrichtete offensichtlich zu diesem Zeitpunkt den später angetroffen Fahrschüler im richtigen Verhalten im Straßenverkehr. Er konnte verkehrsbedingt nicht zu diesem Zeitpunkt angehalten werden. Aber, dass er selbst als Fahrlehrer während einer Fahrstunde der "verantwortliche Fahrzeugführer" ist, für den das Handy-Verbot zutrifft, hatte er offenbar auch vergessen.

Die Halterin des Lastkraftwagens erhielt ebenfalls eine Strafanzeige wegen Zulassen oder Anordnen des Führens eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


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