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  • 07.02.2017 – 10:00

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

    Unfallversicherungsschutz abhängig vom Pflegebedarf

    Berlin (ots) - Menschen, die sich unentgeltlich um eine pflegebedürftige Person kümmern, sind in vielen Fällen gesetzlich unfallversichert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert. Geistige und seelische Beeinträchtigungen werden künftig bei der Begutachtung gleichberechtigt berücksichtigt. Durch das neue ...