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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Aktualisierte PM
Rundfunkstaatsvertrag ohne Freibrief für öffentlich-rechtliche Online-Presse

Berlin (ots)

   Zeitschriftenverleger begrüßen Erhalt gesetzlicher Schranken für  
   pressemäßige Berichterstattung durch ARD und ZDF im Internet / 
   Wegfall der Deckelung für Online-Ausgaben ist bedenklich

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sieht im neuen Rundfunkstaatsvertrag, der heute von den Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht worden ist, wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Zwar wird die Online-Expansion von ARD und ZDF im Bereich der Bewegtbilder über das für eine technologie-neutrale Nutzung des Internet nötige Maß hinaus gestattet, doch bleibt der Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse versagt. So sieht der Vertrag vor, dass sog. "presseähnliche Angebote" nur sendungsbezogen zulässig sind und die jeweilige Sendung ausweisen müssen. Außerdem müssen Konzepte für alle derzeitigen Online-Medien einen sog. Drei-Stufen-Test bestehen. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben", erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Die vorgesehenen Regelungen sollen eine mit staatlicher Finanzgarantie arbeitende Online-Presse verhindern und können dies, wenn sie diesem Zweck entsprechend ausgelegt werden, auch praktisch leisten."

Entscheidend ist nach Ansicht der Zeitschriftenverleger, dass unbegrenzte gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird, als Lesemedium mit Text und Bild aber auf eine unterstützende Hilfstätigkeit beschränkt bleibt. Ein solcher Ausschluss selbständiger Online-Presse lässt sich den vorgesehenen Bestimmungen entnehmen, allerdings bedarf es dafür in einigen Detailfragen einer entsprechenden Auslegung. Das gilt sowohl für die Definition der sendebezogenen Telemedien als auch für diejenigen der "presseähnlichen Angebote".

Eine weitere Begrenzung der ausufernden öffentlich-rechtlichen Medienangebote sollte der 3-Stufen-Test bewirken können, der nunmehr auch die bereits vorhandenen Telemedien erfassen soll. Nach wie vor kritisch betrachtet der VDZ jedoch, dass mit den Rundfunkräten letztlich Organe der Sender selbst über die Zulässigkeit der Senderangebote entscheiden. Richtig ist daher die Einbeziehung neutraler Sachverständiger. Unklar bleibt hingegen, wie diese berufen werden. Dies kann nicht allein die Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten sein. Der Vorschlag des Ministerpräsidenten Kurt Beck, einen Schlichtungsrat zu berufen, geht hierbei in die richtige Richtung. Dieser muss sich sowohl aus Vertretern der öffentlich-rechtlichen wie auch der privaten Medienunternehmen zusammensetzen. Auch die nun wegfallende Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF in Höhe von 0,75 Prozent des Gebührenaufkommens ist bedenklich. Damit sind den öffentlich-rechtlichen Anstalten Tür und Tor für eine praktisch unbegrenzte Expansion im Internet geöffnet. Dies kann nicht im Sinne des Rundfunkgebührenzahlers sein und ist eine weitere Verletzung eines freien und fairen Wettbewerbs.

Pressekontakt:

Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de

Original-Content von: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, übermittelt durch news aktuell

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