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Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Kassen besorgt wegen höherer Belastung der Patienten

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   BKK Bundesverband, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Kassen besorgt wegen höherer Belastungen der Patienten
Weniger Transparenz bei der Abrechnung von Zahnersatz-Leistungen
   Entscheidung des Bundesschiedsamtes gefährdet Patientenschutz
Gegen die Stimmen der Krankenkassenvertreter hat das
Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung jetzt
Einzelheiten der Beantragung und Abrechnung von Zahnersatz geregelt.
Die Kassen befürchten, dass diese Regelungen deutliche Nachteile für
die Patienten haben. So sei künftig eine Beratung bei der Beantragung
von Zahnersatz nur noch in Einzelfällen möglich und eine
routinemäßige Überprüfung der Abrechnungen sei nicht mehr
gewährleistet. Diese Überprüfungen hätten Patienten besser vor
finanzieller Überforderung schützen können. Die Kassen fordern
deshalb, diese für die Patienten nachteilige Entwicklung durch eine
Klarstellung und Korrektur der geltenden gesetzlichen Regelungen
wieder zu beheben.
Außerdem sehen die Kassen mit großer Sorge, dass erste Vergleiche
der Zuzahlungsbelastung der Patienten vor und nach der Einführung des
Festzuschusssystems eine deutlich erkennbare zusätzliche Belastung
der Patienten signalisieren, obwohl die Kassen in den Verhandlungen
mit der KZBV alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, um
derartige Entwicklungen zu vermeiden. Hier seien nun weitere genaue
Erhebungen notwendig. Es müsse verhindert werden, dass sich die
Zahngesundheit in Deutschland verschlechtere, wenn immer mehr
Patienten wegen hoher Zuzahlungsforderungen der Zahnärzte auf
notwendige, medizinisch anerkannte Zahnersatzversorgung verzichten.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen
erhalten nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes keine
Detailinformationen von den Vertragszahnärzten über die tatsächlich
mit den Versicherten abgerechneten Leistungen. Damit entfällt die
Möglichkeit einer Korrektur fehlerhafter Zahnarzt-Rechnungen an die
Versicherten. Die Spitzenverbände monierten weiter, dass gesetzlich
Krankenversicherte durch die aktuellen Beschlüsse des
Bundesschiedsamtes künftig keinen Anspruch mehr haben, im neu
festgesetzten Heil- und Kostenplan auch den Steigerungsfaktor z. B.
2,3facher Satz oder 3,5facher Satz der privatärztlichen
Gebührenordnung (GOZ) genannt zu bekommen, wenn sie privat
abzurechnende Zusatzleistungen vereinbaren. Der geplante
Steigerungsfaktor kann nur aus den geschätzten Kosten der geplanten
Einzelleistungen herausgerechnet werden.
Neben den starken finanziellen Mehrbelastungen durch höhere
Eigenanteile befürchten die Kassen auch durch den Wegfall der
Schutzmöglichkeiten für die Patienten eine Verschlechterung der
Zahngesundheit in Deutschland.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.info.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon 0228 843-309
Telefax 0228 843-507
Email:  udo.barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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