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Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Kassen warnen vor Versuchen von Kieferorthopäden, Patienten zur Privatabrechnung zu verleiten

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn 
   BKK Bundesverband, Essen 
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach 
   See-Krankenkasse, Hamburg 
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel 
   Bundesknappschaft, Bochum 
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg 
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Kassen warnen vor Versuchen von Kieferorthopäden, Patienten zur
Privatabrechnung zu verleiten
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen
gesetzlich Krankenversicherte, sich in die Kostenerstattung drängen
zu lassen. Insbesondere Kieferorthopäden hätten dies in letzter Zeit
immer häufiger versucht. Bei der Kostenerstattung rechneten sie dann
zu den in der Regel höheren Sätzen der privatzahnärztlichen
Gebührenordnung (GOZ) ab. Nach der neuen Gesetzeslage können
Versicherte Kostenerstattung nicht ausschließlich für
kieferorthopädische Leistungen wählen. Die Versicherten müssen sich
mindestens für ein Jahr auf das Verfahren zur Kostenerstattung für
alle ambulanten medizinischen Behandlungen festlegen. Sie müssen nach
Wahl der Kostenerstattung Abschläge für den erhöhten
Abrechnungsaufwand hinnehmen und mit erheblichen finanziellen
Mehrbelastungen rechnen. Nicht nur die Kieferorthopäden können dann
von diesen Versicherten eine Vergütung wie bei privat
Krankenversicherten fordern, sondern alle anderen ambulant
behandelnden Ärzte und Zahnärzte auch. Die Kassen weisen ausdrücklich
darauf hin, dass sich kein gesetzlich Krankenversicherter zur
Privatabrechnung nötigen lassen muss. Die Versicherten haben Anspruch
auf Behandlung und Abrechnung per Versichertenkarte.
Ein Vertragszahnarzt (Kassenarzt), der gesetzlich
Krankenversicherte nur noch gegen Rechnung behandeln will, handelt
eindeutig rechtswidrig.
Dieser Verstoß gegen die vertragszahnärztlichen Pflichten kann
nicht nur zulassungs- und disziplinarrechtliche, sondern unter
Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Zusammenhang hat das bayerische Sozialministerium die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns aufgefordert, die betroffenen
Vertragszahnärzte umgehend - gegebenenfalls unter Anwendung
disziplinarrechtlicher Maßnahmen - zu einer ordnungsgemäßen
Versorgung der Versicherten anzuweisen.
Die Krankenkassen raten ihren Versicherten dringend, keinesfalls
eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie zustimmen, Leistungen
direkt zu bezahlen und die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse
einreichen zu wollen. Sollte ein Arzt die Patienten dazu nötigen,
sollen die Versicherten sich das Angebot des Kieferorthopäden in
schriftlicher Form bestätigen lassen und sich sofort an ihre
Krankenkasse wenden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter 
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung: 
AOK-Bundesverband 
Kortrijker Straße 1 
53177 Bonn
Telefon: 0228-843 309
Telefax: 0228-843 507 
email:  udo.barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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