Alle Storys
Folgen
Keine Story von AOK-Bundesverband mehr verpassen.

AOK-Bundesverband

AOK und Betapharm heben die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel zu vier Wirkstoffen auf
Einvernehmliche Einigung zum 1. Oktober 2012

Stuttgart/Berlin (ots)

Die AOK-Gemeinschaft und der Pharmahersteller Betapharm Arzneimittel GmbH werden die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel der Rabattprodukte über vier Wirkstoffe zum 1. Oktober 2012 aufheben. Die Verträge bleiben jedoch bestehen. Einzig zum Wirkstoff Metoprolol ist ein Vertragsende zum 31. Dezember 2012 vereinbart. Darauf haben sich beide Seiten verständigt und eine entsprechende Vergleichsvereinbarung geschlossen, wie der Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, in Stuttgart mitteilte. Die bestehenden Verträge über zehn weitere Wirkstoffe bleiben davon unberührt.

Betroffen sind die Wirkstoffe Metoprolol, Metoprolol + Hydrochlorothiazid, Ranitidin und Spironolacton aus der sechsten Tranche der Arzneimittelrabattverträge, deren zweijährige Laufzeit am 31. Mai 2013 endet. Bei den Wirkstoffen Metoprolol, Metoprolol + Hydrochlorothiazid, Ranitidin ist Betapharm derzeit alleiniger Vertragspartner, bei Spironolaton die Bietergemeinschaft Betapharm/Riemser.

Metoprolol, Metoprolol + Hydrochlorothiazid und Spironolacton sind Bluthochdruck-Senker, Ranitidin dient zur Behandlung von Magensäureüberproduktion.

"Der Wirkstoff Metoprolol ist bereits in der neunten Tranche enthalten, deren Angebotsfrist am 24. August abgelaufen ist und die am 1. Januar 2013 starten wird. Die drei anderen Wirkstoffe werden wir voraussichtlich in der zehnten Tranche neu ausschreiben. Deren Start ist für den 1. Juni 2013 geplant", erläuterte Verhandlungsführer Hermann. Bis dahin biete der Wettbewerb im Generika-Markt ausreichend Möglichkeiten, auf andere Anbieter zu wechseln. "Es wird also für die Patienten keine Versorgungslücke bei diesen Wirkstoffen entstehen", so Herrmann.

Über Details der Vergleichsvereinbarung haben Betapharm und AOK Stillschweigen vereinbart. Da die AOK ihre bundesweiten Arzneimittelrabattverträge in Gebietslose unterteilt, in denen die Wirkstoffe exklusiv vergeben werden, handelt es sich um 28 von insgesamt 79 Einzelverträgen der AOK-Gemeinschaft mit Betapharm und der Bietergemeinschaft Betapharm/Rieser.

Mehr Informationen zu den AOK-Arzneimittelrabattverträgen und eine Übersicht der laufenden Verträge: http://www.aok-bv.de/politik/wettbewerb/index_02091.html

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: AOK-Bundesverband
Weitere Storys: AOK-Bundesverband