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BARMER

Der Hausarzt- und Hausapothekervertrag: Eine Partnerschaft pro Patient
Neuer Integrationsvertrag der BARMER ab 1. Januar in Kraft

Wuppertal (ots)

Erhöhung der Arzneimittelsicherheit, ein
deutliches Plus an medizinischer Behandlungsqualität und eine
finanzielle Entlastung der Versicherten: Das sind auf einen Blick die
Vorteile für die Versicherten, die der neue Hausarzt-/
Hausapothekenvertrag bietet, den die BARMER mit dem Deutschen
Hausärzteverband und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen hat.
In intensiven dreiseitigen Verhandlungen entstand ein für die
gesetzliche Krankenversicherung bisher in seiner Art einmaliges,
umfassendes Vertragswerk. Dieses völlig neue Produkt regelt  eine
patientenzentrierte hausärztliche-/ Hausapotheken Versorgung auf der
Basis eines Integrationsvertrages und deckt gleichzeitig die
Erwartungen des Gesetzgebers nach einer hausarztorientierten
Versorgung ab. Der Vertrag gilt ab Januar bundesweit. Nach einer
Vorbereitungszeit von zwei Monaten für Praxen und Apotheken können
sich ab  1.  M ä r z  die Versicherten der BARMER einschreiben. Die
Teilnahme ist für alle Beteiligten, also Ärzte, Apotheker und
Versicherte, freiwillig.
Die Eckpunkte dieses Vertrages:
1. Der Hausarzt wird zum "L o t s e n" im Gesundheitssystem für
(selbstverständlich freiwillig) eingeschriebene Versicherte der
BARMER ab 18 Jahren. Er sorgt für eine gezielte Überweisung der
Patienten zu Fachärzten und Krankenhäusern. Der Hausarzt legt eine
patientenzentrierte Dokumentation aller Befunde und Therapien an.
Dadurch kann im medizinischen Ernstfall schneller und gezielter
vorgegangen werden, aufwändige und belastende Doppeluntersuchungen
lassen sich so vermeiden. Um diese Lotsenfunktion effektiv ausfüllen
zu können, verpflichtet sich der Hausarzt zu einer besonderen 
Qualifikation, die im Vertrag bestimmend geregelt ist. 
Die BARMER nutzt damit offensiv die Chancen des GMG, einen positiven
Qualitätswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung zu
fördern. Sie setzt ihre Gestaltungskraft gegen die bisherigen
Vertragsmonopole der kassenärztlichen Vereinigungen als auch der
Verbände der gesetzlichen Krankenkassen.
2. Der Hausapotheker, für den sich ein BARMER-Versicherter neben
seinem Hausarzt entscheiden muss, übernimmt die Rolle eines 
"S c h u t z e n g e l s" und Vertrauten in Sachen Arzneimittel. Er
führt im Einverständnis mit den Versicherten eine Liste aller für ihn
abgegebenen Arzneimittel einschließlich der Selbstmedikation. Dabei
werden diese vom Apotheker ständig auf mögliche negative
Wechselwirkungen geprüft. Bei Auffälligkeiten berät der Hausapotheker
direkt den Patienten, bzw. nimmt Kontakt mit seinem  Hausarzt auf.
Diese  neue, intensive Beratungsaufgabe des Apothekers ist deshalb so
wichtig, weil unerkannte Arzneimittelwechselwirkungen derzeit zu rund
300.000 überflüssigen Krankenhauseinweisungen im Jahr führen,
schlimmer noch: pro Jahr sterben drei bis viermal so viele Menschen
(ca. 25.000) an deren Folgen als im Straßenverkehr. Die zusätzliche
Entscheidung des Versicherten für einen Hausapotheker bedeutet somit
für ihn eine deutliche Erhöhung der persönlichen
Arzneimittelsicherheit.
3. Hausarzt und Hausapotheker knüpfen durch eine enge Kooperation
ein Therapienetz zum Vorteil des Patienten. Es trägt nicht nur zu
mehr Sicherheit, sondern auch zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit
der Arzneimittelversorgung bei. Ziel ist es, durch den Einsatz
preiswerter, aber hochwirksamer Generika, die Verordnung teurer
Scheininnovationen zu vermeiden. Die rationalere Verordnung von
Arzneimitteln birgt ein Einsparpotenzial von rund 15 Prozent bei der
BARMER. Ein scheinbarer Konflikt zwischen diesem Sparziel und dem
Eigeninteresse der Apotheker ist durch die neue
Preisspannenverordnung entschärft. Zudem wird die Beratungsfunktion
des Apothekers deutlich gestärkt und er ist, ebenso wie der Hausarzt,
am Einsparerfolg beteiligt. Selbstverständlich wird auch deshalb das
Bemühen um eine wirtschaftliche und qualitativ gute
Arzneimittelversorgung von einem unabhängigen Institut
wissenschaftlich begleitet.
4. Die neue Chance des GMG, Einsparpotentiale durch direkte
Rabattverhandlungen mit Herstellern von Arzneimitteln zu realisieren,
wird von der BARMER aktiv genutzt. Über die Ergebnisse solcher
Verhandlungen - die ersten laufen bereits - werden die Hausärzte und
die Apotheken direkt informiert, so dass sie diese entsprechend
berücksichtigen können.
5. Ein auf die Zukunftssicherung des Gesundheitswesens gerichtetes
Handlungsfeld des Vertrages ist die Förderung der Prävention, ganz im
Sinne der Gesundheitsinitiative "Deutschland bewegt sich", deren Ziel
es ist, den Menschen zu helfen, gesünder älter zu werden. Der
Hausarzt übernimmt die individuelle Präventionsberatung der
BARMER-Patienten im Rahmen des Gesundheits - Check-ups. Dabei kann er
auf die breite Palette von über einhundert Präventionsangeboten der
BARMER zurückgreifen.
6. Und schließlich wird das Vertrauen der Versicherten zu Hausarzt
und Hausapotheker durch die BARMER finanziell belohnt. Teilnehmende
Versicherte zahlen nur noch beim ersten Hausarztbesuch im Jahr die
Praxisgebühr. Für die übrigen Quartale sind sie davon befreit.
Was sind die angestrebten Ziele des Vertrages?
Der Vertrag wird beträchtliche Auswirkungen sowohl für die
Versorgungslandschaft als auch für die Versicherten der BARMER
haben:
1. Die individuelle Arzneimittelsicherheit für die teilnehmenden
Versicherten wird deutlich erhöht. Ziel der BARMER ist es, das Risiko
von Todesfällen und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte
Arzneimittelwechselwirkungen, entsprechend der Einschätzung von
Experten, möglichst zu halbieren.
2. Der Vertrag sorgt für eine qualitativ hochwertige, aber
wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung. Mittelfristig strebt die
BARMER eine Einsparung von 15 Prozent (300 Millionen Euro) gegenüber
den heutigen Ausgaben an. Weitere Einsparpotentiale lassen sich
erschließen, weil Doppeluntersuchungen vermieden, gezieltere
Überweisungen zu Fachärzten sowie Einweisungen in preiswertere
Krankenhäuser ermöglicht werden. Dabei gilt auch hier der Grundsatz
"ambulant vor stationär". In diesem Zusammenhang soll die integrierte
Versorgung um zusätzliche  Partner erweitert werden.
3. Der Vertrag bringt deutliche finanzielle Entlastungen für die
Versicherten der BARMER. Mit dem Bonus auf die Praxisgebühr spart ein
BARMER-Mitglied bis zu 30 Euro pro Jahr, eine Familie bis zu 60 Euro.
Bei einem durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen der 
BARMER - Mitglieder in Höhe von 1620 Euro bedeutet dies eine
Beitragssatzersparnis von bis zu 0,3 Beitragspunkten.
Die BARMER investiert mit diesem Vertrag in eine bessere, weil
sicherere und wirtschaftlichere medizinische Versorgung. Das wird -
dies ist die Erwartung der größten deutschen Krankenkasse -
mittelfristig zu Einsparungen führen, die weitere
Beitragssatzsenkungen ermöglichen.
Für Rückfragen: 
BARMER-Presseabteilung, 
Thorsten Jakob, 
Telefon: 01 85 00 99 14 51, 
eMail:  presse@barmer.de

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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