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junge Welt: Freispruch für »junge Welt« - Berliner Staatsantwaltschaft scheitert mit Strafverfahren gegen Tageszeitung

Berlin (ots)

Freispruch für »junge Welt«

Berliner Staatsantwaltschaft scheitert mit Strafverfahren gegen Geschäftsführer

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Geschäftsführer der jungen Welt am Montag davon freigesprochen, er habe »öffentlich zu rechtswidrigen Taten aufgefordert«. Die Staatsanwaltschaft hatte Dietmar Koschmieder vorgeworfen, als Domaininhaber der jW-Internetseite für die Veröffentlichung eines Aufrufs mit der Überschrift »Castoren ausbremsen« verantwortlich zu sein. junge Welt hatte am 30. Oktober 2010 in der Rubrik »abgeschrieben« ein Flugblatt auszugsweise dokumentiert, in dem ein »Lektionskomitee Notbremse« Bürger dazu aufrief, am Tag des Castortransportes Züge der Deutschen Bahn AG durch Ziehen der Notbremse zum Stillstand zu bringen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Koschmieder, diesen Aufruf veröffentlicht zu haben, um Leser zur Tat anzustiften.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg betonte hingegen, daß der Angeklagte in keiner Weise an der redaktionellen Entscheidung mitgewirkt habe. Seine Funktion als Domaininhaber begründet eine Strafbarkeit keineswegs, was Eisenberg mit einigen Grundsatzurteilen nachwies. Die Staatsanwaltschaft habe auch keinerlei Beweismittel vorgebracht, nach denen Koschmieder die Tat begangen oder gewollt habe. Hinzu kommt, daß unter »abgeschrieben« in jW regelmäßig Texte und Dokumente zitiert werden, die ausdrücklich keine Beiträge der Redaktion seien. Die Redaktion mache sich diese nicht zu eigen. Eisenberg ergänzte, eine Strafbarkeit entfalle schon deshalb, weil es der Presse unbenommen ist, über die Öffentlichkeit wesentlich interessierende Aktivitäten zu unterrichten, auch beispielsweise durch das Zugänglichmachen von Originaldokumenten und Schriften. »Bei gewissenhafter Beachtung der geltenden Rechtslage hätten die Ermittlungen nicht zu einer Anklage führen dürfen«, so Eisenberg.

Der Anwalt äußerte den Verdacht, daß mit dem Prozeß verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, nämlich die Mundtotmachung einer mißliebigen Zeitung. »Wir kennen das eigentlich nicht aus der zentraleuropäischen Rechtskultur, nehmen aber zur Kenntnis, daß derartige Bestrebungen auf dem Vormarsch sind. In Ungarn sind sie bereits in Gesetzesform gegossen. Im Rechtsraum des Grundgesetzes steht noch Artikel 5 dagegen«, meinte Eisenberg. Er verwies darauf, daß Die Welt bereits am 15. August darüber berichtet hatte, daß Verlagsgeschäftsführer Koschmieder »Ärger mit der Justiz« habe. junge Welt habe, »um Castortransporte zu verhindern, einen Text gedruckt, der dazu ermunterte, den Bahnverkehr landesweit durch das Betätigen der Notbremse in Zügen zum Stillstand zu bringen«, behauptete das Springer-Blatt. Zu diesem Zeitpunkt war Koschmieder nicht einmal der konkrete Tatvorwurf bekannt, eine Anklage lag nicht vor.

Zum Abschluß des Prozesses plädierte auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch. Der Richter schloß sich dem an. Ein konkreter Tatvorwurf könne dem Angeklagten nicht gemacht werden. Es sei nicht zu ermitteln, wer für die Inhalte der Veröffentlichung persönlich haftbar zu machen sei.

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