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Zeitsprung und WDR obsiegen vor dem Landgericht Hamburg - Zweiteiler "Contergan" ist frei

Köln (ots)

Heute hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts
Hamburg die beiden letzten Verfügungen gegen den geplanten 
ARD-Zweiteiler "Contergan - Eine einzige Tablette" aufgehoben. 
Bereits in der mündlichen Verhandlung am Freitag letzter Woche hatte 
Grünenthal Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen den 
Weltvertrieb EOS auf Anraten des Gerichts zurückgenommen, weil diese 
keine Aussicht auf Erfolg hatten.  Am 10.04.2007 hatte das 
Hanseatische Oberlandesgericht bereits erste umfangreiche 
Verbotsverfügungen des Landgerichts weitestgehend - in 31 von 32 
Punkten - aufgehoben.
"Wir freuen uns sehr, dass nun endlich Klarheit in Hinblick auf 
eine Ausstrahlung des Films geschaffen ist. Ich bin sicher, dass 
unser TV-Zweiteiler "Contergan - Eine einzige Tablette" vom Publikum 
honoriert wird. Der WDR präsentiert damit ein wichtiges Stück zur 
Zeitgeschichte, das aufwühlt und betroffen macht, und greift ein 
brisantes Thema auf, über das manche lieber schweigen würden: Bis 
heute hat dieser Arzneimittelskandal unglaubliches Leid bewirkt. Ein 
Sendetermin wird bald gefunden sein," so WDR-Fernsehfilmchef Gebhard 
Henke.
"Damit ist der Weg für unseren Film endlich frei und die Zuschauer
können sich selbst davon überzeugen, mit welcher Sorgfalt wir die 
Katastrophe  des Contergan-Skandals filmisch aufgearbeitet haben" - 
so Produzent und Zeitsprung-Geschäftsführer Michael Souvignier. "Den 
Gegner durch massives juristisches Vorgehen einzuschüchtern ist 
Grünenthal im Gegensatz zu damals heute nicht gelungen, und ich 
hoffe, dass Grünenthal die Niederlage nun endlich anerkennt", so 
Souvignier weiter.
Schon bei Erlass der ersten Verfügungen lag dem Landgericht die 
fertige Filmfassung vor, die später die Grundlage der Entscheidung 
des Oberlandesgerichts bildete. Trotzdem stellte die Kammer in ihrem 
ersten Urteil allein auf das Drehbuch ab. Maßgeblich - so das 
Oberlandesgericht - ist aber allein die fertige Filmfassung. Diese 
war nun auch Grundlage der neuerlichen Entscheidung des Landgerichts.
"Schnittänderungen am Film hat es seit Fertigstellung im Juni 2006
nicht gegeben. Bei allen gerichtlichen Entscheidungen lagen immer 
identische Filmfassungen vor" - so Produzent Souvignier. "Schon im 
Februar 2006 waren die Dreharbeiten abgeschlossen. Die gerichtlichen 
Verfahren konnten für die Dreharbeiten daher gar keine Rolle 
spielen". Beides hatte Grünenthal immer wieder behauptet.

Pressekontakt:

Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221/220-2770, -4605

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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