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Nach Recherchen der WDR-Servicezeit: Wettbewerbszentrale mahnt Ferien-Appartement-Anbieter Wimdu.de ab

Köln (ots)

Als Folge von Recherchen des Verbrauchermagazins "WDR Servicezeit" 
hat die Wettbewerbszentrale am Montag, 29. Februar 2016, die 
Online-Plattform Wimdu.de wegen unzulässiger Irreführung des Kunden 
und Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. 
Der Online-Anbieter, der nach eigenen Angaben mehr als 300.000 
Unterkünfte in über 150 Ländern anbietet, mache zu Beginn der Buchung
nicht deutlich, dass im Laufe des Buchungsprozesses weitere Kosten 
auf den Kunden zukommen. 

Bei Stichproben der WDR Servicezeit stellte sich heraus, dass sich 
der beworbene Mietpreis durch später addierte Service-Gebühren um 
knapp 15 Prozent erhöht. Je nach Aufenthaltsort und -dauer können die
zusätzlichen Gebühren so schnell mehrere Hundert Euro betragen. Die 
derzeitige Preisdarstellung von Wimdu.de suggeriere, so die 
Wettbewerbszentrale, dass der Kunde eine Wohnung zu dem zu Beginn 
kommunizierten Preis tatsächlich anmieten könne. Dies sei aber nicht 
der Fall. 

Laut Wettbewerbszentrale muss bei Werbung für den Endverbraucher der 
Preis inklusive sämtlicher Kostenbestandteile angegeben werden. 
Wimdu.de hat nun bis zum 16. März 2016 Zeit, auf die Abmahnung zu 
reagieren. Ändert der Anbieter seine Darstellungspraxis nicht, wird 
die Wettbewerbszentrale den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend
machen. 

Der Servicezeit-Beitrag zur Preisdarstellung bei Wimdu.de wird am 
Donnerstag, 3. März 2016, um 18:15 Uhr im WDR-Fernsehen ausgestrahlt.

Pressekontakt:

WDR Presse und Information
wdrpressedesk@wdr.de
Tel. 0221 / 220-7100

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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