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Prof. Seidel: Wettbewerbsregeln der EU dürfen den umfassenden Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht schmälern

Köln (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung der
Transparenz-Richtlinie der EU-Kommission äußert der stellvertretende
WDR-Intendant Prof. Dr. Norbert Seidel die Erwartung, dass bei der
Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht der umfassende
Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt werde.
Zwar sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk leider nicht von der
Geltung der Richtlinie ausgenommen worden, obwohl er gar nicht
Empfänger staatlicher Beihilfen sei, erfreulich sei aber der
ausdrückliche Bezug auf das sogenannte Amsterdamer Protokoll der EU.
Danach sei es Sache der Mitgliedstaaten, den Funktionsauftrag ihrer
öffentlich-rechtlichen Sender festzulegen. Dieser Auftrag sei durch
Staatsvertrag und deutsches Verfassungsrecht umfassend für alle
Programmsparten definiert. Daran dürfte auch durch
wettbewerbsrechtliche Regularien nicht gerührt werden.
Den Grundsätzen der Transparenz werde der öffentlich-rechtliche
Rundfunk in Deutschland durch das derzeitige System der
Gebührenfestsetzung durch die KEF und die umfassenden Kontrollen
einschließlich durch die Landesrechnungshöfe ohnehin umfassend
gerecht. Transparenter könne ein Unternehmen gar nicht sein, so
Seidel.
Die Transparenz-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einer
Buchführung, die zwischen Aktivitäten in Erfüllung des öffentlichen
Auftrages und sonstigen Aktivitäten trennt. Die Umsetzung der
Richtlinie obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.
Rückfragen:
WDR-Pressestelle, Gudrun Hindersin
Telefon 0221/220-2407

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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