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Autorecht Ausland
Alte Führerscheine bleiben weiter gültig
Kopien der Richtlinien sind beim ADAC erhältlich

München (ots)

Die alten deutschen Führerscheine haben im Ausland
nach wie vor ihre Gültigkeit. In der Vergangenheit wurden deutsche
Autourlauber gelegentlich beanstandet, wenn sie bei einer
Polizeikontrolle ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein
vorzeigten. Jetzt zu Beginn der neuen Saison gab es wieder Ärger: Die
niederländische Polizei verlangte von Altführerschein-Inhabern eine
Geldkaution und drohte mit der Sicherstellung des Fahrzeuges.
Der ADAC weist darauf hin, dass nach der EU-Richtlinie 91/439 EWG
alle bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gültigen
Fahrerlaubnisse auch im Ausland weiter anerkannt werden müssen. Die
Europäische Union hat dies mit Entscheidung vom 21. März 2000
(Amtsblatt der EG L 91/2000, S. 1 ff.) ausdrücklich bestätigt.
Bei Beanstandungen sollte man stets auf die genannten
Rechtsgrundlagen verweisen. Eine Kopie der entscheidenden
Kommissionsbestimmung gibt es bei den Geschäftsstellen des
Automobil-Clubs oder im Internet unter www.adac.de (Autorecht Ausland
- aktuelle Themen). Wird die EU-Richtlinie ignoriert, bleibt einem
wohl nichts anderes übrig, als das  verlangte Bußgeld unter Vorbehalt
zu zahlen. Mit Hilfe eines ausländischen Anwalts kann man jedoch die
Rückzahlung der ungerechtfertigten Buße verlangen. Eine Liste
deutschsprachiger Anwälte gibt es beim ADAC. Sinnvoll wäre in diesem
Zusammenhang eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, welche die
Kosten des ausländischen Anwalts übernimmt.
Auch wenn der "graue Lappen" mit einem alten Foto versehen ist,
muss sich der Besitzer der Fahrerlaubnis kein neues EU-Dokument
besorgen. Beim Führerschein handelt es sich um kein Identitätspapier,
sondern um ein Dokument, welches das Bestehen der Fahrerlaubnis
amtlich bestätigt. Hat die Polizei eines EU-Landes Zweifel an der
Identität des Führerschein-Inhabers, dann sollte dieser seinen
Personalausweis vorzeigen.
Probleme können Auslandsreisende von vorneherein vermeiden, wenn
sie einen EU-Führerschein haben. Das neue Dokument, auf dessen
Ausstellung man eine bis sechs Wochen warten muss, kostet 47 Mark.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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