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Kfz-Versicherungen
Auf die Leistung kommt es an
Zum Wechselgeschäft: ADAC Tipps für die Wahl der passenden Police

München (ots)

Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die Leistungen genau vergleichen und sich nicht nur an den Prämien orientieren. So hat mehr als die Hälfte der Versicherer die neue Schadenfreiheitsstaffel eingeführt und damit den Rabattretter abgeschafft. Dieser schützte den Kunden vor einer Rückstufung, wenn er einen einzelnen Unfall verursacht hatte und bereits in einer hohen Schadenfreiheitsklasse war. Wer noch einen Vertrag mit Rabattretter hat, sollte daher genau prüfen, ob sich die Kündigung lohnt. Der ADAC hat wichtige Tipps für die Wahl der passenden Police zusammengestellt:

   -   Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 
       Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe
       ist in keinem Fall ausreichend. 
   -   Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der
       Kaskoversicherung sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und
       bei Diebstahl mindestens sechs Monate betragen. 
   -   Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch
       Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert. Bei einigen
       Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit
       Tieren aller Art abgedeckt. 
   -   Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall
       zurückgestuft werden - sehr günstige Policen haben oft
       schlechte Rückstufungen. 
   -   Bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung
       sollte auch bei grober Fahrlässigkeit eine vollständige
       Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen
       sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl
       (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren
       unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. 
   -   Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht
       akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der
       Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei
       Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller
       zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein. 
   -   Die meisten Versicherer haben die bisherige
       Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue
       Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg.
       Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz.
       Er sorgt dafür, nach einem Schaden nicht in eine schlechtere 
       Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. 
   -   Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen
       mit Mietwagen im Ausland sollte enthalten sein
       (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge von 1. Januar bis 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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