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ZDF-Programmhinweise von Sonntag, 18. Februar 2001 bis Montag, 19. Februar 2001

Mainz (ots)

Sonntag, 18. Februar 2001, 11.30 Uhr
halb 12
   Eser und Gäste
Thema: Alles Riester - oder was?
Gast: Walter Riester (SPD), Bundesarbeitsminister
Der Kanzler liebt ihn - die Gewerkschaften auch - die Arbeitgeber
nicht - und die Presse wieder: Walter Riester. Aus dem
'Wackelminister' wird der gefeierte 'Mitbestimmer'. Mit oder ohne
Machtwort des Kanzlers: Der Bundesarbeitsminister setzt sich durch im
Kampf um die Mitbestimmung und geht als Punktsieger aus dem Duell mit
Wirtschaftsminister Müller.
Doch das Tauziehen um Sieg oder Niederlage geht für den
Arbeitsminister weiter: Wird sein Gesetzesentwurf zur Rentenreform im
Bundesrat abgelehnt? Wird die Privatrente als zustimmungspflichtiger
Teil auf Initiative der Länderkammer oder der Bundesregierung in den
Vermittlungsausschuss gehen? Was bleibt übrig von Riesters
Rentenreform oder gilt auch hier am Ende: Alles Riester - oder was?
Diese und andere Fragen stellt Ruprecht Eser in 'halb 12 - Eser
   und Gäste' Bundesarbeitsminister Walter Riester.
Hinweis: Die Sendung wird am Sonntag, 18. Februar 2001, um 11.30
   Uhr live im ZDF-Sendezentrum Mainz produziert.
Montag, 19. Februar 2001, 9.05 Uhr
Volle Kanne, Susanne
   Moderation:Ingo Nommsen
Gast im Studio: die Sängerin Barbara Köhler.
Top-Thema: Amnesie
Auszeit: Tourauftakt von Robbie Williams, Blondinen-Skirennen
Einfach lecker: Schinkenwaffeln mit Buttergemüse
Praxis vor 10: Gesunde Ernährung
Trend: Ambiente 2001 - Wohnaccessoires
Montag, 19. Februar 2001, 19.25 Uhr
WISO
   WISO-Thema: Gesundheitspolitischer Drahtseilakt - Stabilität der
Krankenkassenbeiträge versus Änderungen im Risikostrukturausgleich /
WISO-Expertenthema: Überstunden - wenn der Chef Sie nicht gehen
lassen will / WISO-Thema: Das Geschäft mit den Unfallwagen - wie
Versicherungen sich bei Totalschäden bereichern / WISO-Trend:
High-Tech-Spielzeug - wenn der Robo-Hund plötzlich Männchen macht
u.a. WISO-Tip zu Hypotheken und Vorfälligkeit: Wer vorzeitig
kündigt, zahlt weniger als bisher
   Bei sinkenden Zinsen können Immobilienbesitzer mit neuen
Kreditverträgen viel günstiger finanzieren. Doch wer sein Darlehen
mit festen Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will, muss der Bank
eine Entschädigung zahlen. Denn sie darf den ihr entgangenen
Zinsverlust dem Kunden in Rechnung stellen. Das war schon immer so.
Doch bei der Berechnung der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung
müssen die Geldinstitute berücksichtigen, dass sie den
zurückerhaltenen Betrag wieder anlegen und so ihren Verlust
minimieren. Bisher legten die Banken hierfür öffentliche
Schuldverschreibungen zu Grunde. Zum Nachteil ihrer Kunden.
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen die
Bankkunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung besser
gestellt werden. Künftig sind die Kreditinstitute verpflichtet, bei
der Festlegung der Entschädigungshöhe die Erträge aus
Hypothekenpfandbriefen als Basis zu nehmen. Mit diesen werden nämlich
höhere Renditen erzielt als mit öffentliche Anleihen. Dieser Vorteil
muss in Form einer geringeren Vorfälligkeitsentschädigung an die
Kunden weitergegeben werden.
Für Immobilienbesitzer, die vorzeitig aus ihrer
Darlehensverpflichtung aussteigen wollen, 
   kann dieser kleine, aber feine Unterschied einige tausend Mark
bedeuten. Was man beachten muss, für wen die neue Regelung gilt und
wie man auch mit Alt-Verträgen noch etwas rausholen kann zeigt der
WISO-Tipp.
Moderation: Michael Opoczynski

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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