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Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone
Hilfe gegen unseriöse Abo-Dienste

Hannover (ots)

Immer mehr Internet-Nutzer fallen auf fragwürdige
Abo-Angebote im Web herein, während Strafverfolger und 
Verbraucherschützer machtlos zuschauen. Das Wissen um die eigenen 
Rechte und technische Schutzmaßnahmen können helfen, aus der 
Abzock-Falle herauszukommen oder gar nicht erst hineinzutappen, so 
das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 20/07.
Internet-Dialer und Handypayment-Maschen sind passé: Dubiose 
Anbieter setzen vermehrt darauf, deutschsprachige Webnutzer mit 
langfristigen Abonnnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken. Ob 
Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe oder Tipps für Hobbygärtner: Geschickt
aufgemachte Webseiten vermitteln den Eindruck, gratis spezialisierte 
Inhalte zu liefern. Ganz klein versteckt sich irgendwo ein Hinweis 
auf das kostenpflichtige Abo.
Sobald man Name und Anschrift angegeben hat, kommt postwendend 
eine Rechnung ins Haus. "Dann sollte man dem Vertrag sofort 
schriftlich widersprechen und von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht 
Gebrauch machen", rät c't-Redakteur Axel Kossel. "Drohungen mit 
Inkassogesellschaften und Anzeigen kann man anschließend gelassen 
entgegensehen - die Abzocker haben nämlich kaum Interesse daran, ihre
Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen." Haben sich Kinder 
bei einem Abo-Dienst angemeldet, reicht ein einfacher Widerspruch, da
Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keinen gültigen Vertrag 
abschließen können. Entsprechende Musterbriefe finden sich in der 
aktuellen Ausgabe von c't. Tritt tatsächlich der unwahrscheinliche 
Fall ein, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, 
sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.
Auf technischer Seite hilft spezielle Filtersoftware, die vor 
bekannten Abzocker-Webseiten warnt. Anhand einer Liste, die man aus 
im Internet aufgeführten Adressen zusammenstellt, kontrolliert sie 
Webadressen und schlägt im Zweifel Alarm. "Die Filtersoftware ist 
zwar eine gute Unterstützung, ersetzt aber nicht die Wachsamkeit des 
Anwenders", so c't-Experte Axel Kossel. "Man sollte seine Adresse 
grundsätzlich nur dann im Internet angeben, wenn es sinnvoll ist, 
etwa bei einem tatsächlich geplanten Einkauf."
Titelbild c't 20/2007
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/07/ct202007.jpg

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen
Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 [0] 511 5352-561
Telefax +49 [0] 511 5352-563
anja.reupke@heise-medien.de

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