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Josef Manner & Comp. AG

EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN40643w
ISIN AT0000728209
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
98. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 29. Mai 2013, um 9.00 Uhr,
im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2.
Tagesordnung
* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012
* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
* Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
* Wahlen in den Aufsichtsrat
* Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§5 "Grundkapital", 6
"Aktien", 7 "Aktienurkunden" und 16 "Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung", zur Anpassung der Satzung an die Bestimmungen des
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie zur Umstellung eines Teils der
Inhaberaktien auf Namensaktien

U n t e r l a g e n    z u r    H a u p t v e r s a m m l u n g
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 08. Mai 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.at}[HYPERLINK:
http://www.manner.at] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen: 
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, 
* Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP6 gemäß §87
Abs. 2 AktG,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 08. Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 17. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
: + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations,
Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail {b.neckhaim@manner.com}[HYPERLINK:
mailto:b.neckhaim@manner.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Mai 2013 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
{www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at] zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern
Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des
19. Mai 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
24. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss, nachzuweisen. 
Per Post        Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

        z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
        Wilhelminenstraße 6
        1171 Wien 

Per Telefax:    + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen
§10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegennimmt. 
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an
dem genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19. Mai 2013
beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post        Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

        z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
        Wilhelminenstraße 6
        1171 Wien 
Per Telefax:    + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per E-Mail:     {b.neckhaim@manner.com,}[HYPERLINK:
mailto:b.neckhaim@manner.com,] wobei die Vollmacht in Textform, 
        beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung 
        am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
{www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at] abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 28. Mai 2013 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§10a Abs. 3 AktG sinngemäß. 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr. 
Wien, im April 2013
Der Vorstand
Mit Stichtag 10.10.2012 wurde die Vorstandstätigkeit von DI Josef Manner
einvernehmlich beendet. Die unmittelbaren Agenden für Produktion & Technik hat
interimistisch Dr. Hans Peter Andres zusätzlich zu seinen bestehenden Agenden
übernommen. Die Agenden für Qualitätsmanagement & -sicherung hat interimistisch
Dr. Alfred Schrott zusätzlich zu seinen bestehenden Agenden übernommen.
Dr. Hans Peter Andres
Mag. Albin Hahn
Dr. Alfred Schrott
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Finanzen & Personal
Marketing & Verkauf


Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail:  k.steinhart@manner.com

Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail:  b.neckhaim@manner.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Josef Manner & Comp. AG
             Wilhelminenstraße  6
             A-1171 Wien
Telefon:     +43 1 488 22 - 3290
FAX:         +43 1 486 21 55
Email:        g.steinwender@manner.com
WWW:      www.manner.com
Branche:     Lebensmittel
ISIN:        AT0000728209
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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  • 26.04.2013 – 07:28

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Josef Manner & Comp. AG / Jahresfinanzbericht

    Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 1 488 22 - 3290 FAX: +43 1 486 21 55 Email: g.steinwender@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 09.04.2013 – 14:09

    EANS-Adhoc: Josef Manner & Comp. AG /

    Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 1 488 22 - 3290 FAX: +43 1 486 21 55 Email: g.steinwender@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 09.11.2012 – 07:49

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Josef Manner & Comp. AG / Quartalsfinanzbericht

    Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 1 488 22 - 3290 FAX: +43 1 486 21 55 Email: g.steinwender@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...