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Die Uhr für die SEPA-Umstellung tickt - es bleiben nur noch 6 Monate Zeit (BILD)

Die Uhr für die SEPA-Umstellung tickt - es bleiben nur noch 6 Monate Zeit (BILD)
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Leipzig (ots)

Um effektiver und vor allem wettbewerbsorientierter auf dem europäischen Markt agieren und demzufolge eine bessere Abwicklung der Euro-Zahlungen ermöglichen zu können, wurde SEPA geschaffen. SEPA steht dabei für Single Euro Payment Area (dt.: einheitlicher europäischer Zahlungsraum) und gilt sowohl für Überweisungen, als auch für Lastschriften und EC-Kartenzahlungen.

Hierbei spielen zwei Kennziffern eine besondere Rolle. Die Rede ist von der International Bank Account Number (IBAN), d.h. der internationalen Kontonummer und vom Business Identifier Code (BIC), der internationalen Bankleitzahl. Diese beiden neuen Begriffe beschreiben bzw. identifizieren den Überweisenden, den Begünstigten sowie den Zahlungsdienstleistenden und ersetzen ab Februar 2014 die althergebrachte Kontonummer sowie Bankleitzahl.

Bereits seit Januar 2008 ist es möglich, Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands bzw. grenzüberschreitend in jegliches SEPA-Teilnehmerland mit einer SEPA-Überweisung zu tätigen. Der Vorteil liegt darin, dass es keinen Unterschied mehr macht, ob nun Inlands- oder Auslandsüberweisung, solange es sich dabei um ein anderes SEPA-Teilnehmerland, welches zur EU bzw. zum europäischen Wirtschaftsraum zählt, handelt. Bis spätestens Februar 2014 wird das nationale Überweisungsverfahren dann gänzlich ablöst worden sein. Weitere Informationen dazu sind unter http://www.kostenloses-konto.net/informationen/sepa-ratgeber.html zu finden.

In diesem Zusammenhang lassen sich zwei Verfahren nennen. Zum einen die SEPA-Basislastschrift und zum anderen die SEPA-Firmenlastschrift. Ersteres ist in den Grundzügen dem deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren sehr ähnlich, letzteres ist auf die Bedürfnisse der Geschäftskunden zugeschnitten und mit dem gegenwärtigen Abbuchungsverfahren vergleichbar.

Als rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften gilt das Mandat. Es enthält bereits das Einverständnis des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger, dass fällige Forderungen durch eine Lastschrift und die Anweisung an den entsprechenden Zahlungsdienstleister zur Einlösung von dem entsprechenden Zahlungskonto abgebucht werden. Ein Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat kann kostenlos unter http://www.kostenloses-konto.net/sepa.html heruntergeladen werden.

Die SEPA-EC-Kartenzahlung stellt das dritte Zahlungsverkehrsprodukt dar. Sie ermöglicht es den Kunden, innerhalb von Europa an jedem Terminal mit jeder EC-Karte bargeldlos zu bezahlen und an jedem Geldautomaten der 31 Staaten Bargeld abzuheben. Noch Fragen zum Thema SEPA? Sprechen Sie einfach die Online-Redaktion von www.kostenloses-konto.net an.

Pressekontakt:

http://www.kostenloses-konto.net/
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