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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Alkohol am Steuer gefährdet den Versicherungsschutz

Coburg (ots)

Fasching ohne Alkohol, für viele undenkbar. Doch
wer Alkohol trinkt und Auto fährt, riskiert seinen
Versicherungsschutz. Wird nach einem Unfall festgestellt, dass der
Verursacher 1,1 Promille oder mehr im Blut hatte, hat das nicht nur
strafrechtliche Folgen, betroffen ist dann auch der
Versicherungsschutz, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
aufmerksam.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt folgendes: Der Versicherer
ist "von der Verpflichtung zur Leistung frei", wenn "der Fahrer
infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen" wie es
in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt. Die
Leistungsfreiheit des Versicherers ist allerdings auf einen Betrag
von 10.000 Mark begrenzt. Das heißt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung
reguliert den Schaden, denn der Schutz des Geschädigten geht zunächst
einmal vor. Anschließend nimmt sie aber ihren Versicherungsnehmer
entsprechend der Schadenhöhe mit bis zu 10.000 Mark in Regress.
In der Kaskoversicherung erlischt der Versicherungsschutz, sobald
der Fahrer einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei einem
Fahrer mit mehr als 1,1 Promille im Blut, geht die Rechtsprechung von
absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Das heißt: Die
Blutalkoholkonzentration wird als ursächlich für den Schaden
angesehen. Damit ist die grobe Fahrlässigkeit in der Regel gegeben.
Jedoch auch mit weniger Alkohol im Blut kann der Versicherungsschutz
verloren gehen. Entscheidend ist in solchen Fällen, ob der Alkohol
auch hier der Grund für den Unfall war.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80 
Presse@huk-coburg.de 
http://www.huk.de
Leitung:
Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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