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Tipps für den Alltag
Ohne Kratzen geht es nicht
Vor dem Losfahren müssen Windschutzscheiben komplett enteist werden

Tipps für den Alltag / Ohne Kratzen geht es nicht / Vor dem Losfahren müssen Windschutzscheiben komplett enteist werden
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Coburg (ots)

Des einen Freud, ist des anderen Leid: Wintersportler freuen sich über Eis und Schnee, Laternenparker denken an vereiste Windschutzscheiben und klamme Finger. Kalte Hände machen keinen Spaß, deshalb kratzen viele, bevor sie losfahren, lediglich ein kleines Guckloch in die Eisschicht auf ihrer Windschutzscheibe. Dass das nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß jeder. Darum verlangt die Straßenverkehrsordnung (§23 Abs.1) auch deutlich mehr: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (...) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Um den Ansprüchen der Straßenverkehrsordnung gerecht zu werden, muss man Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreien. Ist das Auto zugeschneit, müssen Kühlerhaube, Dach und ein eventuell vorhandener Kofferraum abgefegt werden. Wer statt der klassischen Variante mit Eisschieber und Besen auf Thermodecken setzt, sollte bedenken: Feuchte Decken, die im eiskalten Innenraum des Autos liegen, lassen die Scheiben von innen vereisen.

Kommt es durch die verminderte Sicht zu einem Unfall, kann sich zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen laut der HUK-COBURG auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung

Es reicht definitiv nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. Ist die eingeschränkte Sicht ursächlich für den Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich den Schaden des Unfallgegners, doch kann sie ihren Versicherungsnehmer im Nachgang bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Und auch für denjenigen, der schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, kann mangelnde Sicht Konsequenzen haben. Wenn das vereiste Fenster dazu führte, dass der Fahrer zu spät auf die Bremse trat, kann es sein, dass die Kasko-Versicherung nicht den ganzen Schaden reguliert, sondern nur einen Teil.

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