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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

                                      
zur

95. ordentlichen Hauptversammlung

der


Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)

Donnerstag, 16. Mai 2013 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck

                                  Tagesordnung


 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
    Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags  für
    die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des
    Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012

 2. Beschlussfassung   über   die   Verwendung   des   Bilanzgewinnes    des
    Geschäftsjahres 2012

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
    Geschäftsjahr 2012

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
    das Geschäftsjahr 2012


 5. Wahlen in den Aufsichtsrat

 6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2014


 7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG
    Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 16. November
    2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 %  des  Grundkapitals  der
    Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)

 8. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG
    Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 16.  November
    2015  zum  Erwerb  eigener  Aktien  für   eigene   Arbeitnehmer,   leitende
    Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsrates bis zu  maximal
    5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG.

 9. Beschlussfassung über die Satzungsänderung in den §§ 6 und 19 zur
    Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das
    Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011.

                         UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG


Folgende Unterlagen sowie der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  die
Formulare  für  die  Erteilung  und  den  Widerruf  einer  Vollmacht   sind   ab
Donnerstag,  25.  April  2013  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft  unter
www.btv.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.


    - Jahresabschluss mit Lagebericht
    - Corporate Governance-Bericht
    - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
    - Vorschlag für die Gewinnverwendung
    - Bericht des Aufsichtsrates


jeweils für das Geschäftsjahr 2012;


    - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
    - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
      Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und  kostenlos  eine  Abschrift

dieser Unterlagen zugesandt.

       HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen  und  die  seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  Aktien  sind,  können
schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in
Schriftform  spätestens  am  Donnerstag,   25. April   2013   der   Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich  "Recht  und
Beteiligungen", Herr Dr.  Stefan  Heidinger,  zugeht.  Jedem  Tagesordnungspunkt
muss  ein  Beschlussvorschlag  samt  Begründung  beiliegen.  Zum  Nachweis   der
Aktionärseigenschaft genügt  die  Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG,  in  der  bestätigt  wird,  dass  die  antragstellenden   Aktionäre   seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und  die  zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht  älter  als  sieben  Tage  sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die  Depotbestätigung  wird  auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%  des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung  samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung  auf
der Internetseite  der  Gesellschaft  zugänglich  gemacht  werden,  wenn  dieses
Verlangen in Textform  spätestens  am  Montag,  6.  Mai  2013  der  Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum  1,
Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger,  oder  per  E-Mail
an  hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise  als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag  zur  Wahl  eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen  Person  gemäß  § 87  Abs 2   AktG.   Für   den   Nachweis   der

Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses  Aktionärsrechtes  genügt  die  Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage  bei  der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein  darf.  Hinsichtlich  der  übrigen
Anforderungen  an  die  Depotbestätigung   wird   auf   die   Ausführungen   zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über

Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre  nach  den  §§  109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der  Internetseite  der  Gesellschaft  unter
www.btv.at zugänglich.

             NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach  dem  Anteilsbesitz  am
Ende des Montag, 06. Mai 2013 (Nachweisstichtag).

Zur  Teilnahme  an   der   Hauptversammlung   ist   nur   berechtigt,   wer   am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der  Gesellschaft  nachweist.  Dies  gilt
auch  für  Aktionäre,  die  Vorzugsaktien  halten.  Gemäß  § 12a  AktG  gewähren
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die  jedem  Aktionär  aus  der  Aktie  zustehenden

Rechte (z.B. Teilnahme an  HV,  Fragerecht,  etc.),  grundsätzlich  jedoch  kein
Stimmrecht.

Nachweis

Für  den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes   am   Nachweisstichtag   genügt   eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens  bis  Montag,
13. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich  unter  einer  der  nachgenannten
Adressen zugehen muss.

per Post:  Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
           Recht und Beteiligungen
           z.H. Frau Michaela Wrede
           Stadtforum 1
           6020 Innsbruck


per Telefax: +43 512 5333-1508

Eine Übermittlung von Depotbestätigungen per SWIFT ist gemäß § 262 Abs  20  AktG
ausgeschlossen.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


    - Angaben über den  Aussteller:  Name/Firma  und  Anschrift  oder  eines  im
      Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
    - Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,  Anschrift,  Geburtsdatum  bei
      natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer  bei
      juristischen Personen,
    - Angaben  über  die  Aktien:  Anzahl  der  Aktien  des  Aktionärs,   ISIN,
      Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
    - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss  sich  auf  den  oben

genannten Nachweisstichtag Montag, 06. Mai 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in  englischer  Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung  bzw.  durch

Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über  ihre  Aktien  nicht
blockiert;  können  über  diese  daher  auch  nach  erfolgter   Anmeldung   bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

                        VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE


Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs  an  der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er
vertritt.

Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen  oder  einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft  bis  spätestens  Mittwoch,  15.  Mai  2013,
15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:


per Post:  Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
           Recht und Beteiligungen
           z.H. Frau Michaela Wrede
           Stadtforum 1
           6020 Innsbruck

per Telefax:  +43 512 5333-1508

per  E-Mail:   hauptversammlung@btv.at,  wobei   die   Vollmacht   in   Textform,
              beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist


oder am Tag der  Hauptversammlung  bei  Registrierung  zur  Hauptversammlung  am
Versammlungsort überreicht werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf  der  Vollmacht  werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite  der  Gesellschaft  unter
www.btv.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der  Hauptversammlung  ist  ein  Widerruf
dann wirksam, wenn er zumindest in Textform  spätestens  bei  der  Registrierung
vorgelegt wird.

Hat ein Aktionär seinem  depotführenden  Kreditinstitut  Vollmacht  erteilt,  so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung  die  Erklärung  abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die  Übermittlung  der  Vollmacht  per  SWIFT  ist  gemäß  § 262  Abs  20   AktG
ausgeschlossen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das  Grundkapital  der
Gesellschaft  EUR  50.000.000,--  und  ist  eingeteilt  in   22.500.000   Stamm-
Stückaktien und 2.500.000  Vorzugs-Stückaktien.  Jede  Stamm-Stückaktie  gewährt
eine  Stimme.  Die  Gesellschaft  hält  im   Zeitpunkt   der   Einberufung   der
Hauptversammlung 8.071 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus  stehen  ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt  demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.491.929.

Um den reibungslosen Ablauf bei der  Eingangskontrolle  zu  ermöglichen,  werden
die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor  Beginn  der   Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter  Vorlage  eines  gültigen
Lichtbildausweises  (Führerschein,  Reisepass,   Personalausweis)   auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.

Innsbruck, im April 2013
                                Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
Mag. Barbara Riesner 
Tel.: +43/(0)5 05 333-1403
 
barbara.riesner@btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Bank für Tirol und Vorarlberg AG, übermittelt durch news aktuell

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