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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Bei Arzneimitteln für Kinder auf Alkoholgehalt achten

Berlin (ots)

Bei Kindern werden oft flüssige Medikamente wie
Lösungen angewendet, da sie leicht zu schlucken und genau zu dosieren
sind. Einige flüssige Arzneimittel enthalten Alkohol als Lösungs- und
Konservierungsmittel, vor allem pflanzliche Extrakte. "Einige sind 
daher nicht für die Anwendung bei Kindern bestimmt. Eltern sollten 
sich beim Apotheker informieren, welches Medikament für ihr Kind am 
besten geeignet ist. Wenn möglich, wird der Apotheker alkoholfreie 
Alternativen empfehlen", so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der 
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Hersteller von Medikamenten müssen auf den Alkoholgehalt 
hinweisen, wenn eine Einzeldosis mindestens 0,05 Gramm Alkohol 
enthält. Bei Arzneimitteln, die mehr als 0,5 Gramm Alkohol pro 
Einzeldosis nach Dosierungsangabe enthalten, besteht für Kinder ein 
gesundheitliches Risiko, zumal die Arzneimittel zum Teil mehrmals am 
Tag eingenommen werden müssen. Dieses muss auch im Beipackzettel 
vermerkt sein. Zum Vergleich: 0,1 Liter Apfelsaft enthalten etwa 0,4 
Gramm und 0,1 Liter Bier knapp 5 Gramm Alkohol. Arzneimittel, bei 
denen eine Einzeldosis mehr als 3 Gramm Alkohol enthält, sollten 
Kinder nicht einnehmen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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